30.11.2023

Branchen-News

Petition gegen das Bleiverbot der ECHA

Bleirohre der pneumatischen Traktur einer Orgel, Foto: Saberhagen, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons
Bleirohre der pneumatischen Traktur einer Orgel, Foto: Saberhagen, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Dringender Aufruf! Glasspezialist Ivo Rauch startet eine zweite Petition gegen das Bleiverbot der Europäischen Chemikalienagentur. Denn nun sollen die Grenzwerte gesenkt werden.


Unterstützung gegen das Bleiverbot

Die Gefahr eines Bleiverbots durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA ist noch immer nicht gebannt. Ivo Rauch, Glasspezialist und Präsident des Internationalen Komitees für die Konservierung von Glasmalereien, bittet zum zweiten Mal um Unterstützung gegen das geplante Bleiverbot der ECHA, denn nun sollen die Grenzwerte abgesenkt werden.


Bleiverbot betrifft viele Bereiche

Die erste Unterschriftensammlung, die Rauch initiierte, wurde 2022 gestartet und führte zu zahlreichen Einsprüchen gegen den Plan der europäischen Chemikalienagentur, Blei in das „Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe“ aufzunehmen. Wenn Blei in diesem Verzeichnis stehen würde, müsste für jede Anwendung des Metalls – also bei jeder Herstellung, Bearbeitung oder Lagerung – eine Sondergenehmigung beantragt werden. Das würde sowohl die Restaurierung von Bleiglasfenstern als auch deren Herstellung sowie den Orgelbau, den Musikinstrumentenbau, die Pflege historischer Dacheindeckungen und den Erhalt zahlreicher Kunstwerke betreffen.

Die etwa 2000 Einsprüche bei der Europäischen Chemikalienagentur kamen von großen internationalen Vereinigungen und einzelnen Nutzern. Unter ihnen waren Handwerkerverbände, das Internationale Komitee für die Konservierung von Glasmalereien im Corpus Vitrearum International, der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS, um nur einige zu nennen.

Doch alle Einsprüche konnten den Verbotsprozess bisher nicht aufhalten. Ivo Rauch hofft, dass sie trotzdem überzeugend waren und „die Europäische Kommission der ECHA Empfehlung eines totalen Bleiverbotes nicht folgen wird.“


Gestaltung, Erhaltung, Reparatur und Restaurierung

Allerdings gebe es nun Bestrebungen, die Grenzwerte für eine Bleibelastung am Arbeitsplatz und die Blutgrenzwerte der in diesem Bereich Tätigen auf so extrem niedrige Werte festzulegen, dass sie in der Praxis nicht eingehalten werden können, fürchtet Rauch. In der jetzt gestarteten, zweiten Petition fordert es deshalb, „dass die Verwendung von Blei und seinen Legierungen in handwerklichen, kunsthandwerklichen, künstlerischen und restauratorischen Arbeiten an und mit Kulturgütern vom drohenden Verbot im Rahmen der Überarbeitung der REACH-Verordnung ausgenommen wird.“ Darüber hinaus fordert er eine „Ausnahme von dem drohenden Verbot für die Herstellung und das Inverkehrbringen der dafür notwendigen Materialien und Produkte.“ Denn es gehe um nichts weniger als um den Erhalt des europäischen Kulturerbes. Rauch weist außerdem darauf hin, dass Blei seit Jahrhunderten „spezialisierte Anwendung bei der Gestaltung, Erhaltung, Reparatur und Restaurierung unterschiedlichster kulturprägender Objekte“ findet und dass der Orgelbau und damit auch die Arbeit mit Blei für Orgelpfeifen, von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde.


Petition für eine Verbotsausnahme

Die Petition „zu einer Verbotsausnahme für die Verwendung von Blei im Kunstgewerbe mit Kulturgütern“ ist auf der Webseite des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments unter der Petitionsnummer 0724/2023 zu finden. Unterstützer müssen ein Nutzerkonto anlegen, um ihre Stimme gegen das Verbot abgeben zu können. .„Es ist leider weiterhin dringend erforderlich, dass möglichst viele Betroffene gleichzeitig ihre Einwände vorbringen, damit diese unbegreiflichen Pläne nicht zur Ausführung kommen“, sagt Ivo Rauch.

Hier geht es zur Petition auf der Website des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments.

Mehr zum Bleiverbot in der Glasrestaurierung lesen Sie hier.

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