13.09.2016

Projekte

Waldschlösschenbrücke weiter im Visier


Rechtswidriger Baubeschluss 

 

Die Dresdner Waldschlösschenbrücke ist vielen ein Dorn im Auge. Ihretwegen verlor das Elbtal sogar den Welterbetitel. Vor einigen Wochen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Brücke rechtswidrig war. Was nun?

 

Die Waldschlösschenbrücke, welche die Elbe an einer ihrer breitesten Stellen überquert und die Dresdner Neustadt und die benachbarten Brücken entlasten soll, ist schon seit Jahren ein Streitobjekt. Sie wurde ab 2007 gebaut und 2013 fertiggestellt. Grundlage war ein Stadtratsbeschluss von 1996 und ein positiver Bürgerentscheid im Jahr 2005. Gleichzeitig gab es jedoch Massenproteste und Sitzblockaden. Anträge auf einen Stopp des Baus scheiterten, Gerichte wiesen die Klagen von Brückengegnern zurück. 2009 erkannte die Unesco dem Dresdner Elbtal sogar den Welterbetitel ab, weil die Brücke das Landschaftsbild stark veränderte. Auch Naturschützer kämpften weiter dagegen an.

Vor ein paar Wochen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Brücke Anfang 2004 rechtswidrig ist.

Genauer geht es hier um eine strenge Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung nach europäischen Richtlinien und eine artenschutzrechtliche Prüfung. Das Projekt war bereits im Februar 2004 geplant und genehmigt worden. Während dieser Zeit war der Ort noch nicht als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung besonders geschützt. Diese Einstufung im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) erfolgte erst Ende 2004. Die Auswirkungen auf die Umwelt vor dem Bau der Brücke hätten neu geprüft werden müssen.

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts ordneten nun an, beide Prüfungen nachzuholen, um die Mängel dieser Planfeststellung zu beheben. Festgestellt werden soll dabei der jetzige Zustand, der dann mit den Werten vor dem Brückenbau verglichen wird.

Damit ging eine Klage der Grünen Liga Sachsen ins Leere, die den Planfeststellungsbeschluss im Ganzen kippen und für nicht vollziehbar erklärt haben wollte. Das Bauwerk bleibt trotz allem stehen.

 

Baustelle Waldschlösschenbrücke

„Die Landeshauptstadt Dresden wird alles daransetzen, diese beiden Verfahren so rasch wie möglich nachzuholen, um damit die vom Gericht festgestellten Mängel im Planfeststellungsverfahren der Landesdirektion Sachsen auszuräumen“, versichert Raoul Schmidt-Lamontain, Dresdens Baubürgermeister. Und Uwe Dewald, Abteilungsleiter Planfeststellung bei der Landesdirektion Dresden, gibt bei DNN etwas detaillierter an, in diesem Jahr einen überarbeiteten Planfeststellungsbeschluss vorlegen zu wollen. Er sagt, die Daten würden vorliegen, es gebe ein ständiges Monitoring an der Brücke. Einen Abriss hält Dewald für ausgeschlossen, denn „eine drastische Verschlechterung ist nach den uns vorliegenden Daten nicht eingetreten.“

 

Wie es letztendlich weitergeht, werden die Ergebnisse der Prüfungen festlegen: Sollten die Untersuchungen zeigen, dass die Natur durch die Brücke erheblich beeinträchtigt ist, müssten die Vorteile und Nachteile der Brücke erneut abgewogen werden. Warten wir ab, ob der Streit dann in eine nächste Runde geht.

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