24.02.2022

Museum

Soziale Absicherung von Restaurator:innen

Im Frühjahr 2021 hat sich im Verband der Restauratoren (VDR) die Arbeitsgemeinschaft zum Thema „soziale Absicherung von Restaurator:innen“ gegründet. Aktuell befragt der VDR dazu Restaurator:innen. Foto: Unsplash / Maxim Kotov

Im Frühjahr 2021 hat sich im Verband der Restauratoren (VDR) die Arbeitsgemeinschaft zum Thema „soziale Absicherung von Restaurator:innen“ gegründet. Aktuell befragt der VDR dazu Restaurator:innen. Foto: Unsplash / Maxim Kotov

Nicht wenige freiberufliche Restauratorinnen und Restauratoren sorgen sich vor einer unzureichenden Altersvorsorge. Im Frühjahr 2021 hat sich im Verband der Restauratoren (VDR) die Arbeitsgemeinschaft zum Thema „Soziale Absicherung von Restaurator:innen“ gegründet. Aktuell befragt der VDR dazu Restaurator:innen. Die Teilnahme ist auch für Restautator:innen offen, die nicht Mitglied im VDR sind. Die Umfrage läuft bis zum 31. März 2022

Nicht wenige freiberufliche Restauratorinnen und Restauratoren sorgen sich vor einer unzureichenden Altersvorsorge und vor dem Problem drohender Altersarmut. Der Verband der Restauratoren (VDR) beschäftigt sich daher in einer Fortbildungsreihe mit dem Thema Altersvorsorge. Für die Altersvorsorge gibt es viele Möglichkeiten, kostspielige und günstige, risikobelastete und relativ sichere, renditearme. Sich den Durchblick zu verschaffen und dann noch die richtige Wahl zu treffen, fällt schwer. Trotzdem ist es wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Im Frühjahr 2021 hat sich im Verband der Restauratoren (VDR) die Arbeitsgemeinschaft zum Thema „soziale Absicherung von Restaurator:innen“ gegründet. Aktuell befragt der VDR dazu Restaurator:innen. Foto: Unsplash / Maxim Kotov
Im Frühjahr 2021 hat sich im Verband der Restauratoren (VDR) die Arbeitsgemeinschaft zum Thema „soziale Absicherung von Restaurator:innen“ gegründet. Aktuell befragt der VDR dazu Restaurator:innen. Foto: Unsplash / Maxim Kotov

Freiberufler müssen damit rechnen, dass sie künftig weniger Rente aus den Versorgungswerken beziehen

Angestellte und Beamte verlassen sich oftmals auf die gesetzliche Rentenversicherung, während Selbstständige in den Jahren der Gründung ihres Unternehmens mit vielen anderen Versicherungsfragen mehr als beschäftigt sind. Das Allensbacher Instituts für Demoskopie hat herausgefunden, dass über die Hälfte aller Selbstständigen gar nicht oder nur unzureichend für das Alter abgesichert sind. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente voraussichtlich immer weniger zum Einkommen im Alter beitragen wird. Die anhaltend niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung fordern von der gesetzlichen Rentenversicherung ihren finanziellen Tribut.

Immer weniger Erwerbstätige müssen mit ihren Beiträgen immer mehr Renten finanzieren. Die Folge: Das Rentenniveau sinkt. Außerdem wird der steuerpflichtige Teil der Rente schrittweise steigen. Privat für das Alter vorzusorgen, ist daher wichtig. Es wird geraten, dies mit den sogenannten drei Säulen anzugehen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert unaufgefordert bereits ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig über die bisher erworbenen Rentenansprüche, sofern mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erreicht wurden. Außerdem wird die voraussichtliche Rentenhöhe im Alter hochgerechnet und der aktuelle Stand der Erwerbsminderungsrente erläutert. Auch Freiberufler müssen damit rechnen, dass sie künftig weniger Rente aus den Versorgungswerken beziehen. Die anhaltenden Niedrigzinsen drücken mittlerweile auf die Erträge. Den Anbietern fällt es immer schwerer, das Rentenniveau für ihre Mitglieder zu sichern. Auch Freiberufler sollten sich daher mit den zusätzlichen Vorsorgemöglichkeiten auseinandersetzen. Wer keine verpflichtende Basisabsicherung hat – Selbstständige, die weder freiwillig in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung versichert, noch Mitglied in einem Versorgungswerk sind –, müssen sich komplett selbst um ihre Rente kümmern. Sie sollten sich in jedem Fall damit befassen, welche Möglichkeiten es gibt. Die Riester-Rente kommt vor allem für Angestellte infrage.

Die Riester-Rente wird mit dem offiziellen Rentenbeginn lebenslang ausgezahlt

Riester-Verträge sind zwar oft private (fondsgebundene) Ren­ten­ver­si­che­rungen oder Fondssparpläne, die allerdings staatlich gefördert werden. Einerseits zahlt der Staat Zulagen, andererseits lassen sich Beiträge von der Steuer absetzen. So profitieren kinderreiche Familien von den Zulagen und alleinveranlagte Gutverdiener vor allem vom Steuervorteil. Die Renditechancen sind jedoch überschaubar: Weil Anbieter eine Beitragsgarantie geben müssen, legen sie risikoarm an. Das mindert die Chancen auf eine hohe Rendite. Je nach Anlageform sind die staatlichen Zulagen derzeit die einzige Rendite. Die Riester-Rente wird in der Regel mit dem offiziellen Rentenbeginn standardmäßig als lebenslange Rente ausgezahlt. 30 Prozent können auch als Kapital ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente ist nicht möglich. Außerdem können sich Sparer selbstverständlich auch überlegen, flexibel – also ohne eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung – anzusparen. Das geht zum Beispiel mit einem Sparplan auf börsengehandelte Aktien-Indexfonds (ETF-Sparplan). Dabei fließen monatlich geringe Raten von 50 Euro oder 100 Euro in einen kostengünstigen Aktien-Indexfonds (Exchange Traded Funds, kurz ETF).

Es mangelt an Rücklagen

Alternativ können Sparer auch einmalig einen größeren Betrag in einen Aktienfonds oder ETF anlegen. Es wird geraten, langfristig dabeizubleiben und einen Fonds zu wählen, der viele Aktien aus unterschiedlichen Ländern, Branchen und Währungen enthält. Dann gleichen sich Schwankungen an den Börsen eher aus, und die Chance auf eine gute positive Jahresrendite nimmt zu. Die Corona-Pandemie hat für viele Selbstständige, vor allem Solo-Selbstständige, gezeigt, dass es bei der Mehrzahl nicht nur an Rücklagen mangelt und sie schnell auf die Grundsicherung angewiesen sind, sondern auch, dass sie die Altersvorsorge nur rudimentär betreiben können. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung einen erleichterten Zugang zur gesetzlichen Altersvorsorge schaffen: Für alle neuen Selbständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll nach dem neuen Koalitionsvertrag ab einem bisher noch nicht festgelegten Stichtag eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit eingeführt werden. Selbstständige werden in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sein, sofern sie nicht über ein unbürokratisches „Opt-Out“ ein privates Vorsorgeprodukt wählen, das insolvenz- und pfändungssicher ist.

Im VDR hat sich die Arbeitsgemeinschaft „Soziale Absicherung von Restaurator:innen“ gegründet

Außerdem hat der VDR eine Umfrage zur sozialen Absicherung von Restaurator:innen gestartet. Im Frühjahr 2021 hat sich im VDR die Arbeitsgemeinschaft zum Thema „Soziale Absicherung von Restaurator:innen“ innerhalb der Interessengruppe Selbstständige Freiberufler (IGSF) gegründet. Durch Gespräche mit Kolleg:innen und Zahlen vom Statistischen Bundesamt ist bekannt, dass fast die Hälfte aller Selbstständigen bei Krankheit, Unfall und im Alter nicht ausreichend versichert ist und Selbstständigen vor allem bei Renteneintritt eine Unterversorgung droht. Darüber hinaus kennen sich viele Angestellte nur wenig mit den drei Säulen der Altersvorsorge, den Vor- und Nachteilen der privaten bzw. gesetzlichen Krankenversicherungen oder mit effizienten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus.

Aktuelle Umfrage des VDR zur sozialen Absicherung

Aktuell befragt der VDR Restaurator:innen zu ihrer sozialen Absicherung. Die Umfrage soll dem Berufsstand ein Basiswissen über die soziale Absicherung der selbstständigen und der angestellten Freiberufler:innen verschaffen. Die Antworten werden selbstverständlich anonym und vertraulich behandelt. Der Fragebogen ist so angelegt, dass man einige Fragen überspringen kann, zum Beispiel wenn man zum Thema keine Auskunft geben möchten oder die Frage nicht zutrifft. Die Teilnahme ist auch für Restautator:innen offen, die nicht Mitglied im VDR sind.

Die Umfrage ist bis zum 31. März 2022 offen. Den Fragebogen finden Sie hier.

Lesetipp: Mit Postern, Kurzvideos und einer Facebook-Aktion startete der Verband der Restauratoren (VDR) im Juli 2021 eine Werbekampagne, die sich für die faire Bezahlung von Restaurator:innen einsetzt. Lesen Sie hier mehr. 

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