05.12.2022

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Photovoltaik jetzt in der Ettenheimer Altstadt erlaubt

Auf einigen Dächern in der Ettenheimer Altstadt könnte es bald Solaranlagen geben. Foto: Still / Youtube Stadt Ettenheim
Auf einigen Dächern in der Ettenheimer Altstadt könnte es bald Solaranlagen geben. Foto: Still / Youtube Stadt Ettenheim

In der Ettenheim (Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg) soll nun die Erzeugung von Solarenergie auf den Dächern der Altstadt leichter möglich sein. Die Klima- und Energiekrise hat ein Umdenken eingeläutet

Das badische Ettenheim im Regierungsbezirk Freiburg ist zu Recht stolz auf seine historische Altstadt. Die an der badischen Weinstraße gelegene „Barockstadt mit Charme“ hat daher verständlicherweise bislang Wert auf einen strengen Ensembleschutz und die Ablehnung von Solaranlagen in der Altstadt gelegt. Angesichts der Klima-Krise und des Ukraine-Krieges einerseits und neuer Möglichkeiten bei der farblichen Gestaltung von Photovoltaik-Modulen andererseits setzt nun ein Umdenken ein. Die Altstadtsatzung von Ettenheim soll daher auf Beschluss des Bau-, Umwelt- und Technikausschusses geändert werden. Künftig soll es einfacher sein für Anwohner:innen der denkmalgeschützten Altstadt, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf den Dächern zu installieren.

 

Ettenheim liegt im Süden des Ortenaukreises in Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Freiburg. Jüngst wurde der Stadt der Namenszusatz Barockstadt verliehen. Foto: © Ralph Hammann / Wikimedia Commons
Ettenheim liegt im Süden des Ortenaukreises in Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Freiburg. Jüngst wurde der Stadt der Namenszusatz Barockstadt verliehen. Foto: © Ralph Hammann / Wikimedia Commons
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Solardachziegel in der Farbe der Dachziegel

 

„Wir haben eine wunderschöne Altstadt, Bürgermeister Bruno Metz betonte zunächst. „Das bringt Restriktionen mit sich, wenn es darum geht, erneuerbare Energien zu nutzen. Das hat mir nie gefallen.“ Nun habe die Verwaltung versucht, im Austausch mit dem Denkmalamt alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Bau von Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Er sei zuversichtlich, dass mit der geänderten Satzung eine gute Lösung gefunden werde. „Der Gemeinderat und wir als Verwaltung wollen, dass die Bewohner der Altstadt trotz der besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes im geschützten Ensemble so viel wie möglich auf ihrem Eigentum Erneuerbare Energien, vor allem über die Nutzung der Kraft der Sonne, über Photovoltaikanlagen oder thermische Anlagen nutzen können“, erklärt Bürgermeister Bruno Metz die Beweggründe.

Einsehbarkeit von Anlagen

 

Bauamtsleiter Markus Schoor erläuterte die vorgesehenen Änderungen in der Satzung. Wichtigster Punkt sei die sogenannte Einsehbarkeit von Anlagen. Bislang gilt, dass wenn in der Altstadt Photovoltaikanlagen von bestimmten Punkten in der Stadt und von Aussichtspunkten zu sehen sind, diese nicht installiert werden dürfen. Dieser Punkt der Fernsichten wurde gestrichen. Anlagen sollen künftig nur noch als einsehbar gelten, wenn sie von bestimmten Straßen und Punkten in der Altstadt bei einem flüchtigen Blick zu sehen sind. Und auch dann sei es nicht gänzlich untersagt, sie aufzustellen – es müssen dann Solardachziegel in der Farbe der Dachziegel verwendet werden. Auch eine Begrenzung der Größe der Anlagen wurde aus der Satzung genommen. Schoor erläutert: „Es wäre ein Trugschluss zu sagen, dass alles erlaubt sein soll. Sollte die Satzung nicht den Bedingungen des Denkmalamts entsprechen, würden die Anlagen nicht genehmigt werden. Daher sind wir so transparent und erlauben in der Satzung das, was das Denkmalamt mitgehen würde“. Durch die Satzung wünscht man sich Planungssicherheit. Ein Thema waren die Kosten für ziegelfarbene PV-Module. Diese seien, so Schoor, noch bis zu dreimal teurer als herkömmliche. Allerdings sei er sicher, dass die Hersteller darauf reagieren werden, dass bundesweit Altstadtsatzungen gelockert werden. Metz betonte, dass auf den meisten Flächen gar nicht Solarziegel verwendet werden müssten. Er unterstrich weiter: „Wir ermöglichen jetzt deutlich mehr, als es bislang der Fall war.“ Die Stadt wurde aufgefordert, den Zuschuss für denkmalpflegerischen Mehraufwand, der durch den Einbau von Solarziegeln entstehe, von 50 auf 100 Prozent zu erhöhen.

Die Änderungen auf einen Blick:

  • Photovoltaikanlage oder solarthermische Anlagen sind auf Dächern sowie dachunabhängig wie z.B. an Fassaden, auf dem Balkon oder im Garten unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, sofern sie nicht einsehbar sind. Ausgenommen sind besonders prägende Kulturdenkmale in der Altstadt
  • Wärmpumpen, Lüftungen, Klimageräte und ähnliche Anlagen sind in nicht einsehbaren Bereichen in der Altstadt zulässig
  • Während die Fenster aus Holz hergestellt sein müssen, sind Wetterschutzschenkel aus Aluminium zulässig
  • Solardachziegel sind zugelassen, wenn diese matt sind und die entsprechende restliche Dachfläche komplett mit Ziegeln gleicher Farbe gedeckt ist

Um ein breites Stimmungsbild zu erhalten, hatte die Verwaltung im Vorfeld die Bürgerschaft befragt, Meinungen der Altstadtbewohner:innen und Bewohner :innen erbeten, das Know-how des Klimamanagers und von Denkmalpfleger:innen einfließen lassen und sich mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Um den Altstadtbewohner:nnen und Bewohner:innen die Nutzung Erneuerbarer Energien künftig zu ermöglichen, hat der Gemeinderat am 24.November 2022 einstimmig die Altstadtsatzung geändert. Die Satzung geht nun in die Offenlage.

Einen Blick von oben über die Kleinstadt in Schwarzwald-Nähe sehen Sie im Video:

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