Innovative Neuerungen im Bereich der Denkmalpflege
Innovatives neues Denkmalschutzgesetz: Am 1. Juli 2023 treten die Änderungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in Kraft: Leichterer Einsatz erneuerbarer Energien – und neu: Schatzregal bei Bodendenkmälern
Als „zeitgemäße Reform des Denkmalschutzgesetzes in seinem 50. Jubiläumsjahr“ hat Bayerns Kunstminister Markus Blume das neue Bayerische Denkmalschutzgesetz bezeichnet, das der Bayerische Landtag vergangene Woche (am 14. Juni 2023) nach der zweiten Lesung verabschiedet hat. Vorangegangen war eine mehrmonatige konstruktive Beratung im Bayerischen Landtag mit einer Expertenanhörung. Das Gesetz, das am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, beinhaltet in rund 20 Artikeln innovative Neuerungen im Bereich der Denkmalpflege: so etwa einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich – fachlich verträglich und verantwortbar. Denn: „Denkmalschutz ist Klimaschutz!“, erklärt Kunstminister Markus Blume. „Mit dem neuen Gesetz öffnen wir die Denkmalpflege für die Nutzung regenerativer Energien und zeigen neue Perspektiven für unsere Denkmäler auf! Wir bringen Tradition und Innovation zusammen – das ist ein zeitgemäßer Erhalt unserer bayerischen Kulturgüter!“