28.03.2018

Beruf

Mit den Möglichkeiten kommen die Herausforderungen

Göttingen

Wissen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen

Die Servicestelle Digitalisierung des Landes Berlin hat die 4. und neu bearbeitete Auflage der Broschüre “Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen” herausgegeben.

Neu bearbeitet und erschienen ist nun die 4. Auflage der Broschüre “Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen” der Servicestelle Digitalisierung des Landes Berlin (digiS). Paul Klimpel, Fabian Rack und John Hendrik Weitzmann erläutern darin, welche rechtlichen Spielräume Museen, Archive und Bibliotheken haben, um Inhalte zu digitalisieren. Sie bieten damit Mitarbeitern von Kultureinrichtungen eine erste Orientierung zum Urheberrecht und weiteren Rechtsfragen.

 

Vorreiter der Digitalisierung in Deutschland sind z. B. das Museum für Kunst und Gewerbe in Hamburg oder das Städel Museum in Frankfurt am Main. Für solche Einrichtungen unseres kulturellen Erbes ist es heute beinahe unumgänglich, Daten zu digitalisieren, denn sie machen so einer breiteren Öffentlichkeit Wissen zugänglich, vereinfachen die Forschung und das Bewahren von Informationen. Dafür muss aber geklärt werden, an welchen Inhalten Rechte bestehen und wann sie digitalisiert werden dürfen. Klärung schafft das im Juni 2017 reformierte Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG), das seit 1. März 2018 gilt. Es legt fest, wie geschützte Werke in Universitäten und Schulen, Bibliotheken, Archiven und Museen genutzt werden dürfen. Die Broschüre geht auf die Neuerungen des Gesetzes ein.

Ein bedeutender Beitrag zur Digitalisierung des kulturellen Erbes

Zudem werden Nutzungsrechte und Nutzungsformen vorgestellt: Dürfen digitalisierte Bestände im Internet veröffentlicht werden? Der Erwerb von Nutzungungsrechten ist genauso Thema wie der Datenschutz. Die Autoren behandeln auch die eigenen Rechte der Institutionen und die von externen Mitarbeitern sowie freie Lizenzen und Public-Domain-Werkzeuge. Angesprochen werden außerdem Möglichkeiten der Kollaboration mit Plattformen wie der Deutschen Digitalen Bibliothek oder der Europeana.

Die Broschüre leistet einen bedeutenden Beitrag zur Digitalisierung des kulturellen Erbes: Gerade für Mitarbeiter der Institutionen ist es heute wichtiger denn je, sich mit den neuen Gesetzen, aber auch Möglichkeiten im digitalen Bereich auszukennen.

Scroll to Top