11.07.2016

Branchen-News

Kulturgutschutzgesetz kommt

Kulturgutschutzgesetz

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzrechts wurde gebilligt.

 

Nach einem Jahr umfassender Diskussionen nahm der Bundesrat den Entwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes an. Spätestens am 1. August 2016 wird es in Kraft treten. Ziel ist es, den Schutz von Kulturgut zu stärken, gegen illegalen Handel vorzugehen und eindeutige Ein- und Ausfuhrregelungen sowie klare Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut zu bestimmen.

Kulturgutschutzgesetz
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzrechts wurde gebilligt.

 

Maßgeblich beteiligt an der Durchsetzung war der Verband der Restauratoren (VDR), der bereits im vergangenen Herbst eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes verfasste. Zusammen mit dem Deutschen Kulturrat wirkte der Verband u. a. bei Inhalten zum Substanzerhalt mit, sodass in § 18 zum “Beschädigungsverbot” nun die fachliche Konservierung und Restaurierung geschrieben steht. Dabei handelt es sich um die erste Erwähnung der Tätigkeit von Restauratoren, des fachlichen Konservierens und Restaurierens, in einem deutschen Bundesgesetz.

Auf dem Empfang “Kultursalon unter der Kuppel” der CDU/CSU-Fraktion für die Kulturschaffenden der Bundesrepublik am 8. Juli 2016 merkte Bundeskanzlerin Merkel an: “Deutschland ist […] eine Kulturnation. Darauf sind wir stolz. […] Aber wenn man eine Kulturnation sein möchte, dann erwartet man heute von der Politik zum einen Leitplanken, die den Rechtsraum definieren […], und zum anderen auch Unterstützung.”

Als nächstes ist geplant, die Berufsbezeichnung “Restaurator” zu schützen. Es soll gesetzlich klar festgelegt sein, dass sich nicht jeder beliebig und unabhängig von der Qualität und Dauer sowie des Vorhandenseins einer Ausbildung als Restaurator bezeichnen kann und so Zugriff auf teils unersetzliche Kunstwerke erhält.

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