22.06.2016

Branchen-News

Das neue Kulturgüterschutzgesetz

Kulturgutschutzgesetz

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzrechts wurde gebilligt.

 

Bei der Novellierung des Gesetzes gehe es um die umfassende Stärkung des Schutzes von Kulturgut. Vorrangig  könne damit besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorgegangen werden. Dafür findet morgen die letzte Lesung für ein einheitlichen Gesetz statt, das auch das neue EU-Recht mit den Rückgaberichtlinien von Mai 2014 umfasst. Darüber hinaus soll die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 verbessert und deutsches Recht an internationale Standards angepasst werden. Soweit die Theorie. Ein Beispiel für die Notwendigkeit der Gesetzesnovellierung ist der Fall Kirchner. Hier wurde 2006 das Gemälde „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner durch das Berliner Brücke-Museum an die Enkelin des jüdischen Kunstsammlers Alfred Hess restituiert. Das Gemälde landete kurze Zeit später beim Auktionshaus Christie’s und wurde für rund 30 Millionen an ein New Yorker Privatmuseum verkauft. Kein Einzelfall, der nun mit der Novellierung der Vergangenheit angehören soll. Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte hat erhebliche Bedenken. Der Deutsche Museumbund befürwortet jedoch sehr klar das neue Gesetz. „Das Kulturgutschutzgesetz unterstützt durch pragmatische Regelungen, wie die offene Genehmigung und die rechtsverbindliche Rückgabezusage, die Interessen der deutschen Museumslandschaft und ist ein großer Schritt nach vorn für die Stärkung des Kulturgutschutzes auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene “, so Museumsbund-Präsident Prof. Dr. Eckart Köhne in einer aktuellen Pressemitteilung.
Das neue Gesetz sowie die Hintergründe dazu finden Sie auf der Seite der Kulturstaastminsterin Dr. Monika Grütters.

Kulturgutschutzgesetz
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzrechts wurde gebilligt.
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