04.05.2014

Projekte

Künstliche Steine


Künstliche Steine aus portlandzementgebundenen Mörtelmischungen erzeugende Werke sind in der Schweiz bereits in den frühen 1870er Jahren nachweisbar, die Etablierung dieser Hausteinsurrogate lässt sich jedoch erst zwei Jahrzehnte später verbreitet beobachten. Die ab 1887 vom Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum erteilten Patentschriften spiegeln die Verengung der Bindemittelwahl für die mineralischen Gussmassen ebenso wider wie die kontinuierliche Mechanisierung der einzelnen Produktionsschritte von der Aufbereitung der Rohstoffe bis hin zur Nachbehandlung und steinmetzmäßigen Überarbeitung der Gusselemente. Um die Jahrhundertwende datierende Fassaden der Stadt Zürich reflektieren dagegen den Wandel in der Rezeption des Kunststeins vom kostengünstigen, witterungsresistenten Ersatz für Naturstein hin zu einem als zeitgemäß nobilitierten autonomen Werkstoff mit inhärenter Ästhetik. Verschiedene Beispiele aus Zürich zeigen die Morphologie und Farbigkeit künstlicher Steine              

Die chronologische Durchsicht der seit 1887 erlassenen schweizerischen Patentschriften ermöglicht den auf die inländische Fabrikation fokussierten Nachvollzug der konstanten und raschen Evolution von Mörtelrezepturen, Verfahren, Gerätschaften und Maschinen zur Herstellung von Zementwaren und Kunststeinen sowie die Eruierung von Kreationen, die schlussendlich nicht den Weg in die handwerkliche beziehungsweise industrielle Praxis gefunden haben und dadurch in der Fachliteratur oder der Presse ohne Resonanz geblieben sind.

Die Mechanisierung der Herstellung von Zementwaren einfacher Formen und Konturen wie beispielsweise Mauersteine, Röhren oder Zementfliesen ist leichter realisierbar als die Industrialisierung der Fertigung dekorativer Kunststeinelemente; während im ersteren Falle aus dem Tonwarengewerbe übernommene, entsprechend modifizierte Formmaschinen, für Hand- oder Kraftbetrieb eingerichtet, eine wirtschaftlich effektive Massenerzeugung gewährleisten, bleibt die Produktion von Bauornamentik denn auch dem handwerklichen Procedere verhaftet. Die älteste schweizerische Patentschrift dieser Thematik datiert in das Jahr 1892 und betrifft eine Zementsteinhammerpresse für Hand- und Kraftbetrieb der Maschinenfabrik Wilhelm Koch.

Mit Kunststeinelementen versehene Fassaden etablieren sich in der Stadt Zürich im Laufe der 1890er Jahre, wohl auch in der Folge der regen Bautätigkeit. Entsprechend werden 1891 erstmals portlandzementgebundene Kunststeine einfacher Form in das den Steinhauerarbeiten vorbehaltene Kapitel des alljährlich verlegten „Schweizerischen Baukalenders“ aufgenommen. Im ausgehenden 19. Jahrhundert ist noch die Kombination derartiger Fertigteile mit Naturstein (insbesondere im Sockelbereich), Sichtbackstein oder anderen Surrogatmaterialien häufig, bis der künstliche Stein im Jugend- und Heimatstil das Etikett eines rein mimetischen Baustoffes verliert. Die nachfolgenden Züricher Bauten öffentlicher und privater Hand illustrieren exemplarisch die Vielfalt der um die Jahrhundertwende gebräuchlichen Rezepturen und den phantasievollen Einsatz von unterschiedlichen mineralischen Zuschlagstoffen in den durchwegs portlandzementgebundenen Mörtelmischungen – oder wie Julius Coulin 1914 angesichts der Fassadengestaltung des Hauses Du Pont formuliert, „die fast unbegrenzten […] farbigen Möglichkeiten des modernen Baumaterials.“

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