22.11.2018

Beruf

Pauschal ist bequem und nachlässig

Wie unzumutbare Ausschreibungen in der Bauleistung vergleichbare Angebote unmöglich machen – und Wut bei den Betroffenen schürt. Ein Kommentar

 

Stefan Muck hat sich seine Wut von der Seele geschrieben. Es ist die Wut auf Kollegen, die im Auftrag von Bauämtern, Architekten oder Diözesen Ausschreibungstexte verfassen und dabei durchgängig Pauschalpositionen ausschreiben, ungleichartige Leistungen zu einem Preis zusammenfassen, Mengenangaben unterschlagen. Ein solches Vorgehen widerspreche nicht nur der Arbeitsrealität von Restauratoren und mache vergleichbare Angebote unmöglich, es widerspreche auch den verbindlichen Vorgaben, schreibt Muck. Diesen Wutausbruch veröffentlichte der Holzrestaurator aus Dießen am Ammersee kürzlich in einem Karrierenetzwerk. Manche Äußerung erscheint ihm nun vielleicht etwas überspitzt. Aber er stehe zu dem, was er geschrieben habe. Denn das Faktum, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen nicht richtig angewendet wird, bleibe. Doch Muck geht es bei seinem Zwischenruf auch um den Fortbestand seines Berufs, um Hochschulen, an denen die Bewerberzahlen für das Restauratorenstudium sinken, weil der Beruf als finanziell unattraktiv gilt, wie er sagt. Dabei unterstellt Stefan Muck seinen Kollegen gar keine Absicht, sondern eher eine gewisse Nachlässigkeit.

Von dieser, fachlichem Unwissen und Bequemlichkeit schreiben auch die Restauratoren des Büros „Pons Asini“ aus Mellingen/Altenburg auf ihrer Internetseite (www.pons-asini.de). Die Restauratorengemeinschaft versteht sich als „kreativer Helfer und Mittler bei allen Fragen rund um Konservierung, Restaurierung und Sanierung“ und hat beispielhaft einen Ausschreibungsvorgang dokumentiert, der zu einer Beschwerde vor dem Landesverwaltungsamt des Freistaates Thüringen landete. Bei ihnen traten genau die von Muck monierten Probleme auf. Das Amt stellte die Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens fest. Das war 2015. Drei Jahre später hat sich wenig geändert. Muck freut sich, dass sein Wutausbruch nicht unbeachtet geblieben ist und ihm positive Reaktionen einbrachte. Das „Wundenlecken“ wird jedoch nicht reichen. Wenn die Wettbewerber gemeinsam Beschwerde gegen unzumutbare Ausschreibungen einreichen, könnte das ein erster Schritt sein. Stefan Muck ist dazu bereit.

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