02.09.2020

Branchen-News Museum Projekte

Neues zum Welfenschatz

wie etwa prächtige Kreuze
wie etwa prächtige Kreuze

Es ist das vorerst letzte Kapitel in einem mehr als zehnjährigen Streit um den sogenannten Welfenschatz aus dem Berliner Kunstgewerbemuseum. Ende Mai hat das Justizministerium der Vereinigten Staaten dem Supreme Court empfohlen, die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts aufzuheben. Das hatte 2015 entschieden, dass die Erben der ehemaligen Besitzer der mittelalterlichen Kirchenkunstwerke die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Amerika verklagen können. Folgt der Supreme Court der aktuellen Empfehlung, wäre eine Klage gegen die Stiftung vor einem amerikanischen Gericht nicht möglich. Damit ginge der Streit um die Restitution der Kunstwerke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert nach mehr als zehn Jahren  zu Ende – so lange keine neuen Dokumente auftauchen. 


Zum Welfenschatz gehören viele herausragende Stücke, wie etwa prächtige Kreuze, Reliquiare und Tragaltäre, hier das Kuppelreliquiar, Köln, Ende 12. Jh.; Kunstgewerbemuseum. Berlin. Foto: © Staatliche Museen zu Berlin, Kunstgewerbemuseum / Fotostudio Bartsch, Berlin
Zum Welfenschatz gehören viele herausragende Stücke, wie etwa prächtige Kreuze, Reliquiare und Tragaltäre, hier das Kuppelreliquiar, Köln, Ende 12. Jh.; Kunstgewerbemuseum. Berlin. Foto: © Staatliche Museen zu Berlin, Kunstgewerbemuseum / Fotostudio Bartsch, Berlin

Begonnen hat er 2008, als bekannt wurde, dass die Erben von vier jüdischen Kunsthändlern den so genannten Welfenschatz von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zurückfordern. Das klang anfangs wenig überraschend, denn die 42 Stücke mittelalterlicher Kirchenkunst, die als größter Kirchenschatz in einem Museum weltweit gelten, wurden 1935 vom deutschen Staat aus dem Besitz von vier jüdischen Kunsthändlern gekauft. Zwei Werke kamen durch Tausch hinzu, so dass die Stiftung heute 44 Gegenstände aus dem Schatz besitzt. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz erklärte sofort nach Bekanntwerden der Forderung, dass eine Rückgabe zwingend sei, wenn die Recherchen ergeben würden, dass die jüdischen Kunsthändler die äußerst kostbaren Goldschmiedearbeiten unter dem Druck der NS-Verfolgung an den deutschen Staat verkaufen mussten. Und begann zu recherchieren. 

Ihr Provenienzbericht wurde unter der Überschrift „Welfenschatz – kein NS-Raubgut“ noch 2009 veröffentlicht. Darin wiesen die Forscher der Stiftung nach, dass der Verkauf nicht unter Druck stattfand, denn der deutsche Staat war damals der einzige Interessent. Dass andere Käufer gezielt ferngehalten wurden, geben die Akten nach der Recherche nicht her. Vielmehr überzeugten erst Museumsdirektoren und Kirchenvertreter den Staat, dass er den Schatz für Deutschland sichern sollte. Der Preis von 4,25 Millionen Reichsmark habe den 1935 üblichen Preisen entsprochen. Die Kläger halten den Kaufpreis hingegen für zu gering und gehen weiterhin von einem verfolgungsbedingten Verkauf aus. 

Im Forschungsbericht der Stiftung wird hingegen detailliert beschrieben, welche Schwierigkeiten es schon ab 1927 mit dem Verkauf gab. Denn ursprünglich gehörten die Reliquiare und Tragealtäre, Kreuze und Gebetbücher dem Braunschweigischen Stift Sankt Blasius, das 1030 geweiht wurde. Das älteste erhaltene Inventar des Schatzes verzeichnet im Jahr 1482 138 Reliquiare. Vor allem Heinrich der Löwe, der 1195 starb, mehrte den Schatz. Hatte er doch von einer Pilgerreise ins Heilige Land verschiedene Reliquien mitgebracht, für die die kostbaren goldenen Behältnisse angefertigt wurden. Auch das berühmte Berliner Kuppelreliquiar entstand wohl für eine Reliquie aus Heinrichs Stiftung. Es soll den Schädel des Heiligen Gregor von Nazianz enthalten haben. 1671 verließen viele Kunstwerke für immer das Braunschweiger Stift, denn der Braunschweiger Landesherr schenkte sie seinem katholischen Cousin aus Hannover, weil der ihm bei der Unterwerfung des aufständischen Braunschweig geholfen hatte. So wurde aus dem Kirchenschatz ein fürstlicher Schatz, der nun allein der hannoverschen Linie des welfischen Hauses Braunschweig-Lüneburg gehörte. 

1927 war der ehemalige Kirchenschatz auf 82 Stücke geschrumpft und die Familie wollte ihn nun komplett verkaufen. Doch das Interesse war wegen der Weltwirtschaftskrise gering. 1930 gründeten vier jüdische Frankfurter Kunsthändler – Zacharias Max Hackenbroch, Isaak Rosenbaum, Saemy Rosenberg und Julius Falk Goldschmidt – ein Händlerkonsortium und zahlten dem Herzog für die 82 Stücke acht Millionen Reichsmark. Das war „ein sehr gutes Geschäft“, sagte der Erbenanwalt Markus Stötzel 2015 in einem Interview, denn Experten schätzten den Wert schon damals auf das etwa Dreifache. Anschließend organisierten sie eine Ausstellungstournee durch Europa und Amerika, um die Kunstwerke weiter zu verkaufen. Bei 38 gelang ihnen das, für den „Rest“ mussten sie weiter nach einem Käufer suchen. Sie fanden ihn  erst nach längerer Suche im deutschen Staat, der ihnen 1935 für 42 Stücke 4,25 Millionen Reichsmark zahlte. Für die 38 zuvor verkauften Stücke hatten sie insgesamt 2,5 Millionen Reichsmark bekommen. Auch deshalb  sieht die Stiftung den vom Staat gezahlten Preis als der Zeit angemessen an.

Die Erben der Kunsthändler folgten dieser Argumentation nicht und hielten ihre Rückgabeforderung nach Erscheinen des Provenienzberichts aufrecht. Immerhin erklärten sich beide Seiten bereit, die für solche Streitfälle gegründete Beratende Kommission anzurufen. Die entschied 2014, „dass es sich bei dem Verkauf des Welfenschatzes nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gehandelt hat“. Zwar ist eine Empfehlung der Beratenden Kommission, nicht rechtlich bindend, doch in der Regel folgen beide Parteien ihrer Einschätzung. Nicht im Fall des „Welfenschatzes“.

Ob nun ein amerikanisches Gericht über den Fall verhandeln kann, wird sich in den nächsten Monaten entscheiden. Fest steht immerhin, dass die Kunstwerke Deutschland nicht verlassen dürfen. Denn das Land Berlin hat sie bereits 2015 zum national wertvollen Kulturgut erklärt.

Lesen Sie mehr zum Thema Restitution in der kommenden RESTAURO 7/2020: Welche Rolle spielen hier die Restauratoren?

Vorheriger Artikel

Nächster Artikel

das könnte Ihnen auch gefallen

Scroll to Top