Seit Oktober letzten Jahres werden Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten sowie seit Kurzem auch in ausgewählten privaten Einrichtungen vom Bund gefördert
Förderfähige Maßnahmen
Die Aufgabe von raumlufttechnischen Anlagen ist es, Räume mechanisch zu lüften. Damit verbessern sie nicht nur das Innenraumklima, sondern können auch einen wesentlichen Beitrag zum Infektionsschutz leisten. In schlecht belüfteten Räumen verbreiten sich Corona-Viren besonders schnell über sogenannte Aerosole in der Luft. RLT-Anlagen senken das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen. Aus diesem Grund kann seit dem 20. Oktober 2020 die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten sowie seit Kurzem auch in ausgewählten privaten Einrichtungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
„Neben dem was jeder Einzelne zur Vermeidung von Ansteckungen tun kann, müssen wir auch unsere Gebäude so ausstatten, dass es dort möglichst nicht zu Infektionen kommt. Deshalb helfen wir den Kommunen und Ländern jetzt schnell, ihre Klima- und Belüftungsanlagen so auszurüsten, dass Ansteckungen vermieden werden können“, erläutert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Motivation des Förderprogramms. Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen sowie 50 Prozent vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen und ausgewählten privaten Einrichtungen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert mit diesem Programm die Um- und Aufrüstung von bis zu 10.000 RLT-Anlagen. Unter den Begriff raumlufttechnische Anlagen, kurz RLT-Anlagen, fallen ausschließlich zentrale Anlagen oder Klimaanlagen, die das ganze Gebäude oder einzelne Etagen mit Luft versorgen. Seit April können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Der Regelluftvolumenstrom von 400 Kubikmeter pro Stunde statt bisher 1.500 Kubikmeter pro Stunde sollte erreicht werden. Das entspricht einem Raum mit etwa zehn Personen.
Die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage werden nun in Höhe von 80 Prozent statt bisher 40 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Pro Anlage begrenzt sich die maximale Förderung jetzt auf 200.000 Euro. Die Bagatellgrenzen für Filtermaßnahmen und Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils liegen bei 2.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung von Umbauten an der RLT-Anlage liegt bei 15.000 Euro.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen der Erwerb und der Einbau von hochwertigen Filtern der Klassen ISO ePM1 70 Prozent oder ISO ePM1 80 Prozent in eine vorhandene Filterstufe von RLT-Anlagen, die vollständig oder teilweise im Umluftbetrieb gefahren werden. Der auszutauschende Filter darf höchstens die Filterklasse F7 aufweisen. Auch dürfen Schwebstofffilter der Klassen H13 oder H14 erworben werden und in eine vorhandene Filterstufe von Umluftanlagen eingebaut werden. Zusätzlich fördert BAFA den Erwerb von zwei gleichen Ersatzfiltersätzen.
Für Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils wird die Umrüstung eines Umluftbetriebs auf Zu- und Abluftbetrieb gefördert. Hierzu gehören Maßnahmen, die die Nutzungsanforderungen an einen Raum aufrechterhalten sowie technische Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme aus dem Abluftstrom. Da Zu-Abluftanlagen eine bessere Infektionsschutzfunktion bieten können als Umluftanlagen, sollte eine Umrüstung nach Möglichkeit dazu führen, dass eine RLT-Anlage im vollständigen Zu-Abluftbetrieb gefahren werden kann.
Zu den Umbaumaßnahmen an einer RLT-Anlage zählen neben dem Zubau einer zweiten oder dritten Filterstufe in Umluftanlagen, der Einbau von Steuerung und Regelung für einen bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage sowie die Erstellung eines Konzepts für eine infektionsschutzgerechte Lüftung. Ebenfalls werden notwendige Begleitmaßnahmen gefördert.
Seit 2. April können Anträge nach der neuen Richtlinie eingereicht werden. Gefördert wird jetzt auch der Einsatz von UV-C-Technik unter Vorgabe von Qualitätskriterien zur Sicherstellung der Funktionalität und der Sicherheit. Zusätzlich wird die Bundesregelung Kleinbeihilfen als weitere beihilferechtliche Grundlage zugelassen. Auch der Anschluss von Nebenräumen wie dem Foyer eines Theaters oder der Umkleidekabinen einer Turnhalle an eine bestehende stationäre RLT-Anlage kann jetzt bezuschusst werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die angeschlossenen Räume in einem wichtigen Zusammenhang mit dem bereits ausgestatteten Raum stehen und es sich nur um einzelne Räume handelt.
Antragsverfahren
Insgesamt wurden für das Programm 500 Millionen Euro von 2020 bis 2024 zur Verfügung gestellt. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Diese müssen vor Beginn der Maßnahme über ein elektonisches Antragsformular erfolgen. Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de