Eine Anwendung von in-situ erzeugtem Stickstoff ist sowohl bei 20 Grad als auch bei 24 und 27 Grad bei einer Luftfeuchtigkeit von 50 Prozent und über die Dauer von 21 Tagen gestattet
200ß stufte die EU-Kommission Stickstoff 2009 als Biozid ein
Mit der jetzt erteilten Zulassung, den Stickstoff kostengünstig aus der Umgebungsluft zu gewinnen, ist ein jahrelanges Verbot zumindest vorübergehend außer Kraft gesetzt. Der Ausnahmeantrag war nötig geworden, weil die EU-Kommission Stickstoff 2009 als Biozid eingestuft hat. Seit 2017 ist es deshalb verboten, ihn zur Schädlingsbekämpfung selbst herzustellen. Weder den Museen noch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin war damals bewusst, dass sich die Einordnung von Stickstoff als Biozid auf den in-situ erzeugten Stickstoff auswirken könnte. Denn das Gas wird aus der Luft durch ein Filterverfahren gewonnen, und das ist ein physikalischer, kein chemischer Prozess.