11.08.2023

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In-situ erzeugter Stickstoff darf wieder verwendet werden

Bis zum 31. Dezember 2024 ist es wieder möglich, Stickstoff in-situ aus der Umgebungsluft herzustellen. Foto: RESTAURO
Bis zum 31. Dezember 2024 ist es wieder möglich, Stickstoff in-situ aus der Umgebungsluft herzustellen. Foto: RESTAURO

Bis 31. Dezember 2024 ist es wieder möglich, Stickstoff in-situ aus der Umgebungsluft herzustellen

Update für in-situ-Stickstoff: Die Bundesstelle für Chemikalien gibt bekannt, dass in-situ hergestellter Stickstoff verwendet werden kann. Bis zum 31. Dezember 2024 ist es wieder möglich, Stickstoff in-situ aus der Umgebungsluft herzustellen und „zur Bekämpfung von Schadorganismen in allen Bereichen des öffentlich institutionellen, privaten und kommerziellen Schutzes materiellen Kulturerbes“ einzusetzen
Unter der langen Überschrift „Allgemeinverfügung zur Zulassung eines Biozidprodukts gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 mit in-situ hergestelltem Stickstoff zum Schutz des kulturellen Erbes“ gibt die Bundesstelle für Chemikalien bekannt, dass in-situ hergestellter Stickstoff verwendet werden kann. Damit ist es bis 31. Dezember 2024 wieder möglich, Stickstoff in-situ aus der Umgebungsluft herzustellen und „zur Bekämpfung von Schadorganismen in allen Bereichen des öffentlich institutionellen, privaten und kommerziellen Schutzes materiellen Kulturerbes“ einzusetzen, wie es in der Verfügung heißt.

Eine Anwendung von in-situ erzeugtem Stickstoff ist sowohl bei 20 Grad als auch bei 24 und 27 Grad bei einer Luftfeuchtigkeit von 50 Prozent und über die Dauer von 21 Tagen gestattet

Unter Punkt vier werden die zugelassenen Anwendungen aufgelistet. So ist eine Anwendung von in-situ erzeugtem Stickstoff sowohl bei 20 Grad als auch bei 24 und 27 Grad bei einer Luftfeuchtigkeit von 50 Prozent und über die Dauer von 21 Tagen gestattet. So können beispielsweise die Dörrobstmotte und der Gemeine Speckkäfer, die bei 20 Grad zerstört werden, ebenso unschädlich gemacht werden, wie das Ofenfischchen und das Papierfischchen, für deren Unschädlichmachung 24 Grad notwendig sind, um nur einige wenige Schädlinge zu nennen. Eine Behandlung mit Stickstoff bei 27 Grad benötigen zum Beispiel der Glänzende Spinnenkäfer und der Große Holzwurm.

200ß stufte die EU-Kommission Stickstoff 2009 als Biozid ein

Mit der jetzt erteilten Zulassung, den Stickstoff kostengünstig aus der Umgebungsluft zu gewinnen, ist ein jahrelanges Verbot zumindest vorübergehend außer Kraft gesetzt. Der Ausnahmeantrag war nötig geworden, weil die EU-Kommission Stickstoff 2009 als Biozid eingestuft hat. Seit 2017 ist es deshalb verboten, ihn zur Schädlingsbekämpfung selbst herzustellen. Weder den Museen noch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin war damals bewusst, dass sich die Einordnung von Stickstoff als Biozid auf den in-situ erzeugten Stickstoff auswirken könnte. Denn das Gas wird aus der Luft durch ein Filterverfahren gewonnen, und das ist ein physikalischer, kein chemischer Prozess.


Die jetzt erteilte Genehmigung gilt nur bis Ende 2024

Da die jetzt erteilte Genehmigung nur bis Ende 2024 gilt, muss noch ein so genannter Anhang-1-Antrag gestellt werden. Ist der aber genehmigt, kann in-situ erzeugter Stickstoff für weitere zehn Jahre verwendet werden. Anschließend sei eine Verlängerung um 15 Jahre möglich, sagt Carsten Bloch, Mitarbeiter der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Danach sei es Praxis, dass die Zulassung für immer gelte.
Die Zulassung zum Nachlesen:
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