In situ erzeugter Stickstoff darf bald wieder für die Erhaltung von Kulturgut verwendet werden. Ein Update
Das Ende naht: Bald darf in situ erzeugter Stickstoff wieder für die Erhaltung von Kulturgut verwendet werden. Die Prüfung eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung zur in-situ Stickstofferzeugung wird zwar noch bis April oder Mai 2023 dauern. Doch dann hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin den Antrag abschließend geprüft, sagte Carsten Bloch, Mitarbeiter der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, gegenüber RESTAURO.
Gestellt hat ihn, sozusagen im Namen und zum Nutzen der Verwender von in situ erzeugtem Stickstoff, das Berliner Rathgen-Forschungslabor Anfang 2022. Damals rechnete Carsten Bloch mit einer Bearbeitungszeit des 500 Seiten dicken Antragsdossiers von einem halben Jahr. Nun hat es doch länger gedauert. Aber immerhin kann im kommenden Jahr wieder in-situ erzeugter Stickstoff zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden.
Endgültige Zulassung wohl ab August 2023
Ein Ende der Unsicherheit ist damit allerdings noch nicht in Sicht, denn die Ausnahmegenehmigung gilt nur bis 2024. Erst eine Zustimmung der EU zu einem so genannter Anhang-1-Antrag bringt Sicherheit für die einfache und kostengünstige Stickstoffverwendung für die nächsten zehn Jahre. Eine Verlängerung um weitere 15 Jahre sei danach möglich und üblich. Momentan ist dieser Antrag „in der Diskussion in den Gremien“, sagt Carsten Bloch. Eine Entscheidung erwartet er im Mai nächsten Jahres. Danach muss noch ein Zulassungsantrag gestellt werden. Bis über den entschieden wird, können nach den Erfahrungen der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weitere drei Monate vergehen. Carsten Bloch ist jedoch optimistisch, dass die endgültige Zulassung ab August 2023 wirksam werden kann.
Stickstoff seit 2009 als Biozid eingestuft
Der langwierige und teure Weg über Ausnahmeanträge zu einer Wieder-Zulassung der kostengünstigen Stickstoffherstellung zu kommen, war nötig geworden, weil die EU-Kommission Stickstoff 2009 als Biozid eingestuft hat. Seit 2017 ist es deshalb verboten, ihn zur Schädlingsbekämpfung selbst herzustellen. Weder den Museen noch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin war damals bewusst, dass sich die Einordnung von Stickstoff als Biozid auf den in-situ erzeugten Stickstoff auswirken könnte. Denn das Gas wird aus der Luft durch ein Filterverfahren gewonnen, und das ist ein physikalischer, kein chemischer Prozess.
Ein ausführliches Interview mit Carsten Bloch, Mitarbeiter der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, über das Stickstoffverfahren lesen Sie in der RESTAURO 6/2020.