24.08.2020

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Fortsetzung zum Stickstoffverfahren

das in Deutschland Stickstoff zu bioziden Zwecken vertreiben und deren Stickstoff verwenden darf. Hier werden die befallenen Objekte in einen luftdicht verschlossenen Spezialfolienballon eingebracht. Foto: Rentokil
das in Deutschland Stickstoff zu bioziden Zwecken vertreiben und deren Stickstoff verwenden darf. Hier werden die befallenen Objekte in einen luftdicht verschlossenen Spezialfolienballon eingebracht. Foto: Rentokil

In diesem Sommer wird die EU-Kommission einen Gesetzestext veröffentlichen, der es ermöglicht, Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von in-situ erzeugten Stickstoff zu beantragen. Carsten Bloch, Mitarbeiter der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sprach mit RESTAURO


Die Firma Rentokil ist das einzige Unternehmen, das in Deutschland Stickstoff zu bioziden Zwecken vertreiben und deren Stickstoff verwenden darf. Hier werden die befallenen Objekte in einen luftdicht verschlossenen Spezialfolienballon eingebracht. Foto: Rentokil
Die Firma Rentokil ist das einzige Unternehmen, das in Deutschland Stickstoff zu bioziden Zwecken vertreiben und deren Stickstoff verwenden darf. Hier werden die befallenen Objekte in einen luftdicht verschlossenen Spezialfolienballon eingebracht. Foto: Rentokil

Die EU-Kommission hat Stickstoff 2009 offiziell als Biozid eingestuft. Damit darf in-situ erzeugter Stickstoff, der in der Restaurierung viel genutzt wird, seit 2017 praktisch nicht mehr verwendet werden. In diesem Sommer wird die EU-Kommission einen Gesetzestext veröffentlichen, der die Möglichkeit zulässt, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Wie das geht und welche Hürden es dabei gibt, erklärt Carsten Bloch, Mitarbeiter der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gespräch mit RESTAURO.

RESTAURO: Wann rechnen Sie damit, dass Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gestellt werden können?
Carsten Bloch: Für die ersten vier Länder Österreich, Frankreich, Spanien, Portugal wird der Gesetzestext vermutlich Anfang August veröffentlicht werden. Für Deutschland hoffe ich auf September.

RESTAURO: Warum? Weil Deutschland seinen Antrag später gestellt hat?
Carsten Bloch: Ja.

RESTAURO: Wenn der Gesetzestext veröffentlicht ist – was müssen die Museen, die in-situ erzeugten Stickstoff verwenden wollen, dann machen?
Carsten Bloch: Dann brauchen wir einen Zulassungsantrag von einem Museum oder Verband. Ohne einen solchen Antrag können wir nichts machen.

RESTAURO: Wenn ein Museum einen -Zulassungsantrag stellt, reicht das für alle Museen 
in Deutschland?
Carsten Bloch: Ja, wenn wir dann die Genehmigung gut formulieren, dann würde ein Antrag reichen.

RESTAURO: Gibt es schon einen Antrag?
Carsten Bloch: Es gibt Signale, dass es demnächst einen Antrag geben könnte. Aber jeder andere ist uns auch recht.

RESTAURO: Kann sich denn ein potentieller Antragsteller an Sie wenden, um sich beraten 
zu lassen?
Carsten Bloch: Durchaus. Wir beraten gern. Denn das Ganze muss in einem „IUCLID“-Format eingereicht werden. Daher ist es vermutlich sinnvoll, sich an einen Consultant zu wenden, der sich mit diesen Formaten bereits auskennt.

RESTAURO: Was ist denn so schwierig an diesem Antrag, dass man einen externen Antragsbe-arbeiter braucht?
Carsten Bloch: Man braucht Wochen, um sich in so ein Format einzuarbeiten.

Lesen Sie weiter in der kommenden RESTAURO 6/2020.

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