20.01.2022

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Wenn es finanziell eng wird: Neustarthilfe 2022

darunter auch freischaffende Restauratorinnen und Restauratoren
darunter auch freischaffende Restauratorinnen und Restauratoren

Seit dieser Woche können Solo-Selbständige Kulturschaffende, darunter auch freischaffende Restauratorinnen und Restauratoren, die Neustarthilfe 2022 beantragen. Sie erhalten eine Unterstützung, die nicht an die Betriebsausgaben gekoppelt ist. Die Antragsstellung für die Neustarthilfe 2022 im Förderzeitraum Januar bis März läuft

darunter auch freischaffende Restauratorinnen und Restauratoren
Neustarthilfe 2022: Seit dieser Woche können Solo-Selbständige Kulturschaffende, darunter auch freischaffende Restauratorinnen und Restauratoren, Unterstützung erhalten, die nicht an die Betriebsausgaben gekoppelt ist. Die Antragsstellung für die Neustarthilfe 2022 im Förderzeitraum Januar bis März läuft. Foto: Unsplash

Neustarthilfe 2022

Solo-Selbständige mussten während der Corona-Pandemie aufgrund eines schrumpfenden Arbeitspensums erhebliche Einkommensverluste hinnehmen, darunter auch freischaffende Restauratorinnen und Restauratoren, die sich in der vierten Welle weiterhin fragen, wie es in der Werkstatt, im Labor oder auf der Baustelle weitergeht. Auch wenn zum Beispiel manch eine Restaurierung einer denkmalgeschützten Touristen-Attraktion ohne die täglichen Besucherströme im Lockdown schneller voranging, wirkten sich die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen auf die Arbeit anderer negativ aus, wenn etwa Aufträge aus öffentlicher oder privater Hand verschoben werden mussten, Ämter nicht erreichbar waren, Engpässe bei der Beschaffung von Arbeitsmaterial auftraten oder die Kinderbetreuung wegfiel und so die Arbeit im Home Office erschwert wurde.

Wie schon 2021 soll die vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte Neustarthilfe in dieser Berufsgruppe die finanziellen Belastungen mildern. Sie richtet sich an Solo-Selbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Die Neustarthilfe 2022 steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind.

Auch kurz befristet Beschäftigte können antragsberechtigt sein

Neben Solo-Selbständigen können auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Gleichzeitig ist die Rückzahlungsfrist für im Jahr 2020 zu viel erhaltene Hilfen aus dem ersten Corona-Hilfsprogramm auf den 31.12.2022 ausgeweitet worden. So bekommen diejenigen, die aktuell weitere Einbußen aus den bestehenden Beschränkungen wie etwa Quarantänepflicht bzw. coronabedingten Umsatzausfällen hinnehmen müssen, eine Verschnaufpause.

Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung finden Sie hier.

Der Verband der Restauratoren (VDR) veröffentlichte die Ergebnisse einer Umfrage zu Corona, an der 262 Selbstständige und 194 Angestellte neun Tage im April 2020 teilnahmen. Diese gab einen ersten Zwischenstand dazu, wie selbstständige und angestellte Restauratoren in Deutschland von den Corona-Einschränkungen während ihres Berufsalltags betroffen waren. Die Corona-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung wird dabei als zweitwichtigstes Hilfspaket nach der Soforthilfe des Bundes und der Länder genannt. Mehr dazu lesen Sie hier

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