Ein neuer Gesetzentwurf aus dem NRW-Bauministerium schwächt den Denkmalschutz massiv – theoretisch könnten sogar UNESCO-Welterbestätten wie der Kölner Dom oder die Brühler Schlösser ihren Schutzstatus verlieren. Unter dem Vorwand der „Gesamtverteidigung“ droht Nordrhein-Westfalen sein kulturelles Erbe preiszugeben.
Eigentlich hatte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen, für dieses Jahr eine nüchterne Aufgabe versprochen: die Evaluierung des 2022 eingeführten und damals umstrittenen Denkmalschutzgesetzes. Drei Jahre nach der umstrittenen Reform sollte überprüft werden, wie sich die Neuerungen in der Praxis bewährt haben. Doch statt einer ehrlichen Bilanz liegt nun ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der den Denkmalschutz im Land nicht etwa verbessert, sondern auf gefährliche Weise aushebelt – und das nahezu unbemerkt, versteckt im Kleingedruckten der Landesbauordnung (BauO NRW).
Kultur als „Verteidigungsfall“
Offiziell geht es um die Umsetzung der „Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung“. Klingt nach technokratischer Notwendigkeit, fast wie ein bürokratisches Pflichtprogramm. Der Gesetzentwurf trägt den nüchternen Titel „Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land NRW“. Dass darin auch das Denkmalschutzgesetz betroffen ist, erschließt sich erst auf den zweiten Blick. Denn das, was die Landesregierung im Sommer durch das Kabinett brachte, hat es in sich: Fortan sollen sämtliche Anlagen, die irgendwie für Zwecke der Landes- oder Bündnisverteidigung in Anspruch genommen werden könnten, vom Denkmalschutz ausgenommen werden. Das Spektrum könnte weit über Kasernen hinausreichen. Auch Brücken, Bahnhöfe, Flughäfen, Wasserwege, Schulen oder Versammlungsräume – und im schlimmsten Fall sogar Kirchen oder UNESCO-Welterbestätten – könnten so ihres Schutzes verlustig gehen. Theoretisch wäre damit auch der Kölner Dom nur noch eine „Funktionsimmobilie“, die sich im Ernstfall zum Notquartier umwidmen ließe. Die Rahmenrichtlinie des Bundes fordert genau Gegenteiliges, nämlich die Ertüchtigung der Denkmäler. Das könne zwar an manchen Stellen mit dem Denkmalschutz kollidieren – doch dafür ließen sich Lösungen finden, wie Denkmalfachleute anmerken. Zumal es im Krisenfall sowieso Sonderverordnungen des Bundes geben werde.
Der Trick mit der Hintertür
Fachleute schlagen Alarm – und es bildet sich in Form des NRW Denkmalschutzbündnisses Widerstand. Aus Expertenkreisen heißt es, dass sich die ohnehin bestehenden Vollzugsdefizite im Denkmalschutz nicht verbessert hätten und die neue Gesetzesänderung diese Probleme noch verschärfe. Schon die Novelle von 2022 habe durch den Entzug von Beteiligungsrechten die Fachlichkeit geschwächt. Nun gehe man noch weiter, indem Fachämtern das Antragsrecht auf Unterschutzstellung von Landes- und Bundesbauten sowie Bauten im Besitz des Landes entzogen werden soll. Dass dieser Eingriff ins Kulturerbe nicht als offener Gesetzesentwurf zum Denkmalschutz daher kommt, sondern in einer Änderung der Bauordnung versteckt ist, lässt Kritiker, wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, von einer „Hintertür-Gesetzgebung“ sprechen. Fachämter, Denkmalverbände und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnen: Das kulturelle Gedächtnis Nordrhein-Westfalens werde unter dem Deckmantel der Sicherheit geopfert.
Auch der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landesschutz (RVDL) äußert massive Kritik: Die Berufung auf die „Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung“ sei irreführend. Denn die internationalen Richtlinien fordern etwas ganz anderes: Die Haager Konvention schreibt ausdrücklich vor, Kulturgüter im Krisenfall besonders zu schützen, sie zu inventarisieren und zu kennzeichnen. Seitens des Bundes betont man, dass der Haager Konvention entsprochen werden soll – die Bundesländer sind also eigentlich gefordert Denkmäler zu schützen, zu kennzeichnen und zu dokumentieren. In NRW aber zieht man die gegenteilige Konsequenz – man streicht sie lieber gleich aus dem Schutzkatalog.
Selbstentlastung des Staates
Für viele wirkt das Kalkül durchsichtig. Zahlreiche der potenziell betroffenen Gebäude gehören ohnehin dem Land oder dem Bund, oft mit jahrzehntelangem Sanierungsstau. Anstatt Geld in ihre Erhaltung zu investieren, schafft man sich Sonderrechte und entledigt sich der eigenen Verantwortung. Und sorgt zugleich auch dafür, dass möglichst wenig neue Denkmäler hinzukommen.
Ein Signal, das nicht nur private Denkmaleigentümer vor den Kopf stößt, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Staates untergräbt. „Gerade Bund und Land sollten Vorbilder im Denkmalschutz sein“, heißt es aus Fachkreisen. Stattdessen erleben wir das Gegenteil: öffentliche Gebäude, die aus dem Schutz entlassen werden, um sich ihrer Instandhaltungspflichten zu entziehen. So wird die Akzeptanz des Denkmalschutzes insgesamt geschwächt.
Ein Angriff auf die Verfassung
Noch schwerer wiegt die verfassungsrechtliche Dimension. Die Landesverfassung garantiert den Schutz von Denkmälern ausdrücklich. Indem nun ganze Kategorien – und zwar unbegrenzt viele – durch einen vagen Verteidigungsbezug ausgenommen werden, wird dieser Schutz de facto aufgehoben. Was bleibt, ist Rechtsunsicherheit, die Tür und Tor für politische Einflussnahme öffnet. Denn der Entwurf erlaubt es dem Ministerium zudem, durch Verordnungen jederzeit Zuständigkeiten an sich zu ziehen – auch gegen die Einschätzung von Fachleuten und ohne Kontrolle des Parlaments. Dies ist auch ohne den Eintritt des Krisenfalls möglich. Entscheidungen über das, was ein Denkmal ist oder nicht, könnten damit zum politischen Opportunismus verkommen. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass der Denkmalschutz in NRW so bedroht ist wie noch nie, denn das Land entledigt sich gerade seiner Denkmäler.
Kulturpolitischer Offenbarungseid
Es ist ein kulturpolitischer Offenbarungseid, der bundesweit seinesgleichen sucht. Kein anderes Bundesland hat bisher versucht, die „Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung“ in dieser Weise zur Aushebelung des Denkmalschutzes umzusetzen. Statt auf Vorsorgepläne zum Schutz von Kulturgut zu setzen – wie es etwa bei Hochwasserschutz oder Katastrophenvorsorge üblich wäre –, entzieht NRW seinen fachlich anerkannten Denkmälern schlicht die Rechtsgrundlage. Das Resultat wäre fatal: ein Land, das Welterbestätten wie den Kölner Dom oder die Brühler Schlösser beherbergt, droht zum Schlusslicht im Denkmalschutz zu werden. Dass der Gesetzentwurf im Sommer ohne öffentliche Debatte eingebracht wurde, verstärkt die Kritik. Viele Fachverbände wurden nicht einmal offiziell beteiligt. Inzwischen liegen jedoch zahlreiche Stellungnahmen vor, die den Landtag und die Fraktionen erreichen sollen – in der Hoffnung, dass das Parlament den Vorstoß stoppt oder grundlegend verändert.
Der Kölner Dom wird vermutlich nie zum Notquartier erklärt. Aber allein, dass ein solches Szenario juristisch denkbar wird, sagt alles über den Geist dieser Gesetzesänderung. Was als technische Anpassung daherkommt, ist in Wahrheit ein Angriff auf das kulturelle Gedächtnis des Landes, der auch Auswirkungen auf zukünftige Generationen hat.
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