29.06.2021

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Sonderfonds des Bundes zur Wiederbelebung der Kultur

Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2

Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2

Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit wird die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen anzubieten, deutlich erweitert. Die Kulturszene im Land ist aufgerufen, die neue Fördermöglichkeit zu nutzen

Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Foto: Unsplash/Frank Romero

„Kunst Trotz Abstand“

Der Bund hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. „Die Kulturszene wurde hart durch die Corona-Pandemie getroffen und die Sehnsucht nach kulturellen Angeboten bei den Menschen ist groß“, sagte Baden-Württembergs Kunstministerin Theresia Bauer. „Wir freuen uns daher, dass der Bund mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ein Paket zur Wiederaufnahme des kulturellen Lebens auf den Weg gebracht hat.“ Die Ministerin rief die Kulturveranstalter im Land auf, die Fördermöglichkeit des Bundes zu nutzen.

Das Land unterstützt die Durchführung von Kulturveranstaltungen unter corona-bedingten Einschränkungen bereits mit seinem Förderprogramm „Kunst Trotz Abstand“. „Der Sonderfonds des Bundes hat die gleiche Zielrichtung und wird die Möglichkeit, schnell wieder Veranstaltungen durchzuführen, deutlich erweitern“, sagte Theresia Bauer.

Das Kabinett hat am 8. Juni 2021 seine Zustimmung zur Unterschrift der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gegeben, sodass auch die Kulturveranstalter in Baden-Württemberg von dem Programm profitieren können. Mit der länderseitigen Abwicklung wird für Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt.

Sonderfonds zielt auf kleinere Kulturveranstaltungen ab Juli

Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis 500 Teilnehmenden im Juli und mit bis zu 2.000 Teilnehmenden ab August vor. Das zweite Fördermodul ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, welche ab September zur Verfügung stehen soll. Die Registrierung von Veranstaltungen ist ausschließlich online ab dem 15. Juni möglich.

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