19.09.2025

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Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut: Präsidium und Schiedsgericht berufen

Der Auswahlausschuss NS-Raubgut rund um StM Wolfram Weimer. Foto © BKM/bundesfoto/Ole Heinrich
Der Auswahlausschuss NS-Raubgut rund um StM Wolfram Weimer. Foto © BKM/bundesfoto/Ole Heinrich

Die Schaffung einer neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut hat einen wichtigen Fortschritt erzielt. Am gestrigen Tag verständigte sich der zuständige Auswahlausschuss im Kanzleramt auf die Besetzung des Präsidiums und stellte ein Verzeichnis von 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern auf. Die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll die bisherige Beratende Kommission ablösen und ab dem 1. Dezember 2025 die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern erleichtern.

Das Präsidium der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut wird als Doppelspitze geführt und mit Frau Dr. Elisabeth Steiner und Herrn Peter Müller besetzt. Die Auswahl der 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter erfolgte für eine Amtszeit von fünf Jahren. Die Mitglieder stammen aus unterschiedlichen Fachrichtungen, darunter Rechtswissenschaften, Kunstgeschichte und Historische Forschung, und umfassen sowohl namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch Expertinnen und Experten aus der Praxis. Zu den berufenen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern zählen unter anderem Dr. Julia Bešlin, Prof. Dr. Magnus Brechtken, Prof. Dr. Stephan Breidenbach, Prof. Dr. Michael Brenner, Dr. Annette Brockmöller, Peter Clausen und Helmut Dedy, ebenso wie Dr. Axel Drecoll, Dr. Caroline Flick, Nathan Gelbart, Prof. Dr. Beate Gsell, Prof. Dr. Isabel Heinemann, Dr. Hans-Joachim Heßler, Dr. Anja Heuß, Prof. Dr. Christiane Kuller, Prof. Dr. Benjamin Lahusen, Dr. Sophie Lillie, Uwe Lübking, Dr. Jürgen Matthäus, François Moyse, Peter Müller, Daniel Neumann, David Nossen, Dr. Julien von Reitzenstein, Sebastian Remelé, Dr. Jan-Robert von Renesse, Doron Rubin, Prof. Dr. Leo Schapiro, Gudrun Schäpers, Dr. Iris Schmeisser, Dr. Elisabeth Steiner, Prof. Dr. Natan Sznaider, Dr. Katja Terlau, Prof. Dr. Christian Waldhoff, Dr. Avraham Weber und Johanna Werner.
Der Auswahlausschuss setzte sich aus Vertretern des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie je drei Vertretern des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Claims Conference zusammen. Damit wurde eine paritätische und fachlich breit aufgestellte Besetzung sichergestellt.


Weimer würdigt Schritt

Die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut entscheidend verbessern. Dabei werden unverbindliche Empfehlungen durch verbindliche Entscheidungen ersetzt, und das Verfahren wird für Opfer und deren Rechtsnachfolger leichter zugänglich. Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer erklärte hierzu: „Mit den Entscheidungen haben wir den letzten großen Schritt zur Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut getan – gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Claims Conference. Dafür bin ich besonders dankbar. Aus tiefem Respekt vor den Opfern und ihren Familien – denen unter der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten Besitz, Freiheit und Leben geraubt wurden – erwächst Deutschlands bleibende Verpflichtung, zu der sich die Bundesregierung bekennt.“


Ruf nach einem Restitutionsgesetz

Die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ist Teil einer umfassenderen Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland. Sie markiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer rechtssicheren Lösung für offene Fälle von NS-Raubgut. Weimer betonte zudem, dass die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsgerichte einen leichteren Zugang für Betroffene ermöglicht und die Beweisführung erleichtert: „Die Einrichtung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut bringt neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts. Mit der einseitigen Anrufbarkeit erhalten Opfer und ihre Rechtsnachfolgenden erstmals einen leichteren Zugang zu einem Verfahren mit verbindlichen Entscheidungen und einer erleichterten Beweisführung.“
Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, würdigte die Entscheidung des Ausschusses: „Die Benennung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ist ein entscheidender Markstein. Gemeinsam mit Bund, Ländern, Kommunen und der Claims Conference haben wir eine hochkarätige und paritätische Besetzung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut erreicht. Dieses Gremium wird künftig mit Ernsthaftigkeit und Professionalität über Restitutionsfragen entscheiden.“ Schuster betonte allerdings die Notwendigkeit eines bindenden Restitutionsgesetzes, das auch nicht-staatliche Halter von Kulturgütern verpflichtet, Restitutionsansprüche zu prüfen, da Selbstverpflichtungen allein nicht ausreichen.


Länder erhoffen sich Rechtsverbindlichkeit

Der Repräsentant der Claims Conference in Europa, Rüdiger Mahlo, hob die Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut für Überlebende, deren Familien und Erben hervor: „Wir begrüßen die gestrige Entscheidung als ein wichtiges Signal für Überlebende, ihre Familien und Erben weltweit. Nach Jahrzehnten des Wartens können sie nun endlich beginnen, ihre Restitutionsansprüche aus eigener Initiative voranzubringen. Die Lösung aller noch offenen Fälle kann jedoch nur durch ein Restitutionsgesetz erreicht werden. Das ist der logische nächste Schritt, der jetzt folgen muss.“
Auch die Ländervertreter betonten die zentrale Rolle der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Der Hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Timon Gremmels, erklärte: „Die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Für ein demokratisches Deutschland ist sie ein unabdingbarer Schritt zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte. Mit der neuen Schiedsgerichtsbarkeit schaffen wir ein Verfahren, das verbindliche Entscheidungen ermöglicht und den Opfern sowie ihren Nachkommen endlich Sicherheit und Anerkennung bietet.“
Sein Kollege, der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume, ergänzte: „Wir stehen kurz vor Beginn einer neuen Ära bei der Rückgabe von NS-Raubgut. Mit der einstimmigen Wahl der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ist ein letzter großer Meilenstein für die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit als neuem rechtsverbindlichen Verfahren gesetzt. Die paritätische Besetzung des Gerichts durch Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden und der Claims Conference ist ein starkes Zeichen der Geschlossenheit.“
Auch die kommunalen Spitzenverbände würdigten die Fortschritte. Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, erklärte: „Die Kommunen haben sich in der Washingtoner Erklärung dazu bekannt, sich aktiv an der Wiedergutmachung des NS-Kulturgutraubes zu beteiligen. Die Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger weiterer Schritt, um Verantwortung zu übernehmen und den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus und ihren Familien Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.“


Gerechtigkeit im Sinne der Washingtoner Prinzipien

Die neuen Schiedsgerichte sollen künftig nach Maßgabe eines Bewertungsrahmens entscheiden, der Beweiserleichterungen vorsieht, um auch noch offene Fälle nach über 80 Jahren umfassend zu prüfen. Dieser Bewertungsrahmen ersetzt die bisherige „Orientierungshilfe“ der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes“ von 1999.
Bereits im März 2024 hatten Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im Rahmen des 20. Kulturpolitischen Spitzengesprächs eine grundlegende Reform der Beratenden Kommission beschlossen. Mit dem Verwaltungsabkommen vom 26. März 2025 wurde schließlich der Grundstein für die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut gelegt. Sowohl der Zentralrat der Juden in Deutschland als auch die Claims Conference waren von Anfang an in die Ausarbeitung der Grundlagendokumente eingebunden, um ein faires und transparentes Verfahren zu gewährleisten.
Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut stellt somit einen zentralen Schritt zur Aufarbeitung des NS-verfolgungsbedingten Kulturgutraubs in Deutschland dar. Mit der formellen Ernennung des Präsidiums und der 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wurde nun die Grundlage für ein verbindliches, transparentes und professionell besetztes Verfahren geschaffen, das Opfer und ihre Nachkommen in den Mittelpunkt stellt und das Ziel verfolgt, Gerechtigkeit im Sinne der Washingtoner Prinzipien umzusetzen.

 

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