14.09.2021

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Mehr Geld für die Provenienzforschung

Die zusätzlichen Mittel für die Provenienzforschung werden von Kulturstaatsministerin Monika Gütters zur Verfügung gestellt. Foto: Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg/Marcus Kenzler

Die zusätzlichen Mittel für die Provenienzforschung werden von Kulturstaatsministerin Monika Gütters zur Verfügung gestellt. Foto: Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg/Marcus Kenzler

Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste in Magdeburg erhält zum Ausbau der Provenienzforschung 1,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr

Die zusätzlichen Mittel für die Provenienzforschung werden von Kulturstaatsministerin Monika Gütters zur Verfügung gestellt. Foto: Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg/Marcus Kenzler
Die zusätzlichen Mittel für die Provenienzforschung werden von Kulturstaatsministerin Monika Gütters zur Verfügung gestellt. Foto: Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg/Marcus Kenzler

Das Deut­sche Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg erhält 2021 insgesamt 1,5 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr und kann somit ihre Mittel für die Forschung nach unrechtmäßig entzogenem Kulturgut erneut erhöhen. Die zusätzlichen Mittel werden von Prof. Monika Gütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird die Förderung der Ermittlung von NS-Raubgut den weitaus größten Anteil mit gut fünf Millionen Euro ausmachen.

Prof. Dr. Gil­bert Lup­er, Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, begrüßte die Erhöhung: „Diese Entscheidung ermöglicht es Institutionen und Privatpersonen in Deutschland, noch intensiver als bisher nach unrechtmäßig entzogenem Kulturgut zu forschen. Und sie zeigt auch, dass die Provenienzforschung und damit die Aufarbeitung geschehenen Unrechts weiterhin einen hohen Stellenwert in der Kulturpolitik genießt.“

Der Stiftungsrat des Zentrums beschloss in einer Sitzung im Dezember 2020, die Richtlinien für die Förderung in den Bereichen NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut sowie Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten anzupassen. Unter anderem wurde die maximale Fördersumme für kurzfristige Projekte von 15.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht.

Im Bereich NS-Raubgut ist eine Förderung von sogenannten Erstchecks nun auch für Privatpersonen möglich. Mit einem solchen Erstcheck soll festgestellt we­den, ob ein Verdacht auf NS-Raubgut in einem Sammlungsbestand vorliegt. So kann der Bedarf an einer weitergehenden, langfristigen Provenienzforschung ermittelt oder ausgeschlossen werden. Auch für die Provenienzforschung an Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten können nun Erstcheck-Projekte gefördert werden.

Zudem können auch bestimmte privat getragene Einrichtungen in diesem Bereich künftig Förderanträge stellen. Der Stiftungsrat beschloss außerdem, die Förderung von Grundlagenforschung zu Kulturgutentziehungen in Sowjetischen Besatzungszonen und DDR für 2021 von bisher bis zu 300.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro zu erhöhen.

Das von Bund, Län­dern und kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den ge­grün­de­te Deut­sche Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te in Mag­de­burg ist in Deutsch­land zen­tra­ler An­sprech­part­ner zu al­len Fra­gen un­recht­mä­ßig ent­zo­ge­nen Kul­tur­guts. Das Zen­trum wird von der Be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für Kul­tur und Me­di­en in­sti­tu­tio­nell ge­för­dert und er­hält hier­aus auch die Mit­tel für sei­ne Pro­jekt­för­de­rung. Das Haupt­au­gen­merk des Zen­trums gilt dem im Na­tio­nal­so­zia­lis­mus ver­fol­gungs­be­dingt ent­zo­ge­nen Kul­tur­gut, ins­be­son­de­re aus jü­di­schem Be­sitz. Da­ne­ben zäh­len Kul­tur- und Samm­lungs­gut aus ko­lo­nia­len Kon­tex­ten und kriegs­be­dingt ver­la­ger­te Kul­tur­gü­ter so­wie Kul­tur­gut­ent­zie­hun­gen in der Sowjetischen Besatzungszone und DDR zu den Hand­lungs­fel­dern des Zen­trums. An­trä­ge für län­ger­fris­ti­ge Pro­jek­te kön­nen je­weils bis zum 1. Ja­nu­ar und 1. Ju­ni ei­nes Jah­res ein­ge­reicht wer­den.

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