05.11.2020

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Uwe Dettmar
Uwe Dettmar


BKM-Sonderprogramm 2021

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder (KSL) stellen erneut Fördermittel zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts bereit. Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) unterstützt mit diesen Mitteln auch 2021 Modellprojekte zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts. Anträge können jetzt eingereicht werden


Im BKM-Sonderprogramm 2020 wurde ein Teil der Kinderbuchsammlung des Philosophen Walter Benjamin (1892-1940) entsäuert. Foto: Institut für Jugendbuchforschung, Uwe Dettmar
Im BKM-Sonderprogramm 2020 wurde ein Teil der Kinderbuchsammlung des Philosophen Walter Benjamin (1892-1940) entsäuert. Foto: Institut für Jugendbuchforschung, Uwe Dettmar

In Deutschlands Archiven und Bibliotheken sind viele historische Handschriften und Bücher durch Feuchtigkeit, Säurefraß oder Schimmelbefall akut gefährdet. Auch falsche Lagerung, mechanische Belastung, Tinten- oder Farbenfraß schädigen kostbare gebundene Handschriften, Autografen, Akten oder Pläne. Der enorme Umfang des bedrohten Schriftguts macht es vielen Einrichtungen unmöglich, Erhalt und Schutz von Originalen eigenständig zu gewährleisten.

Um dieses national wertvolle Erbe für künftige Generationen zu bewahren, stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch 2021 Mittel für das Sonderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Deutschland bereit. Der Bund unterstützt Vorhaben zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts grundsätzlich mit bis zu 50 Prozent.

Gefördert werden Mengenverfahren wie zum Beispiel Massenentsäuerung, Verpackung, Trockenreinigung, Restaurierung sowie Konzept- und Methodenentwicklung. Anträge können sowohl von einzelnen Einrichtungen als auch von kooperativen Zusammenarbeiten mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen eingereicht werden. In begrenztem Umfang ist auch eine Förderung mehrjähriger Projekte möglich. Bei der Auswahl der Förderprojekte werden für das zu behandelnde schriftliche Kulturgut die Kriterien „Gefährdungsgrad“, „historische und wissenschaftliche Bedeutung“ und „Nutzungshäufigkeit“ gleichrangig herangezogen.

Interessierte Einrichtungen können bis zum 31. Januar 2021 Projektmittel zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) einreichen. Einen Leitfaden finden Sie hier.

KEK-Modellprojektförderung 2021

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) an der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Berlin unterstützt 2021 bereits zum elften Mal mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts. Seit 2010 werden Modell- und Vorzeigeprojekte gefördert, um auf verschiedenen Ebenen exemplarisch Anleitung zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken zu bieten. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als bewährte Praktiken nachnutzbar.

Wie im vergangenen Jahr wird zur Beantragung von KEK-Modellprojektförderung 2021 themenoffen aufgerufen. Die antragsstellenden Einrichtungen können selbst festlegen, in welchen Bereichen des Originalerhalts sie theoretische oder praktische Erfahrungen sammeln und Know-how aufbauen möchten. Förderfähig sind Projekte, die innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts beitragen. Neben der konservatorischen und restauratorischen Behandlung von Archiv- und Bibliotheksgut sind auch Projekte der Kategorien Fachkompetenz, Notfallvorsorge, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung möglich.

Interessierte Einrichtungen können einen Antrag bis zum 31. Januar 2021 einreichen. In begrenztem Umfang ist eine Förderung überjähriger Projekte bis maximal 2023 möglich. Weitere allgemeine Hinweise zur KEK-Modellförderung finden Sie hier.

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