27.01.2020

Museum

In-Situ-Stickstoff-Erzeugung

Zustand 2009). Der Altar wurde mit Stickstoff begast
Zustand 2009). Der Altar wurde mit Stickstoff begast

Update: Das Stickstoff-Anhörungsverfahren endete am 18. Januar 2020. Nun prüft die Europäische Kommission die eingegangenen Argumente. Bis Mitte 2020 soll über „die Gewährung einer Ausnahmeregelung“ entscheiden werden

Die unkomplizierte Möglichkeit, Stickstoff „in situ“ zu erzeugen, hat die Europäische Kommission 2009 untersagt. Seitdem gilt Stickstoff als Biozid und darf nur noch durch offiziell zugelassene Firmen auf den Markt gebracht werden. Nach einer Übergangsphase gilt die Verordnung seit 2017 und schränkt die Möglichkeiten von Museen und anderen kulturerhaltenden Institutionen massiv ein. Proteste gab es während der Übergangsphase nicht. Erst danach wurden sich die Institutionen bewusst, was die Regelung für sie bedeutet.

Die einzige Möglichkeit, die Verordnung zu lockern, besteht in der „Gewährung einer Ausnahmegenehmigung“ durch die Europäische Kommission. Grundlage für eine solche Genehmigung ist eine 60tägige Phase der Anhörung, in der Betroffene sich zum Thema äußern können. Die Anhörung endete am 18. Januar. Nun prüft die Kommission die eingegangenen Argumente und will – nach Aussagen einer Sprecherin der Abteilung für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – bis Mitte 2020 über „die Gewährung einer Ausnahmeregelung“ entscheiden.

Scroll to Top