10.08.2015

Projekte

Immaterielles Kulturerbe

 

Restaurierung als immaterielles Kulturerbe?

Heutzutage treffen wir häufig auf die Verwendung des Begriffes „Kulturerbe“. Vorwiegend wird dieser Begriff im Rahmen von Berichterstattungen über terroristische Anschläge auf Kulturdenkmäler verwendet. Aufgrund dessen sind wir diesbezüglich bereits sensibilisiert. Was verbirgt sich aber überhaupt hinter „kulturellem Erbe“? Die UNESCO hat dazu ein Projekt gestartet.

Bei der Informationsveranstaltung am 21. Juli 2015 in München ging es um die Erläuterung des Begriffes und den Bewerbungsprozess für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Die abschließende von insgesamt zwei Tagungen in München wurde von Vertretern des Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie der UNESCO-Kommission geführt.

Unter immateriellem Kulturerbe versteht man „[…] lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Menschen spielen die Schlüsselrolle […]“ (Deutsche UNESCO-Kommission e. V. (DUK), Bonn 2014). Traditionen, darstellende Künste, Bräuche und überlieferte Handwerkstechniken sind folglich immaterielle Kulturgüter, die die UNESCO-Kommission bei einem Auswahlverfahren bewertet, ermittelt und ihrer bundesweiten Liste in einem Zweijahresturnus erweitert. Die Auswahlkriterien werden nicht anhand von kommerziellem Interesse gemessen, sondern ergeben sich insbesondere aus den Identitäts- und sinnstiftenden Motivationen für eine Gemeinschaft.


Infoveranstaltung am 21. Juli 2015 zum immateriellen Kulturerbe in der Ludwig-Maximilians-Universität
Infoveranstaltung am 21. Juli 2015 zum immateriellen Kulturerbe in der Ludwig-Maximilians-Universität

Ein Beispiel hierfür sind die schon seit 350 Jahren hergestellten Musikinstrumente, die im 17. Jahrhundert auf böhmische Geigenbauer zurückführen. Dieses Fachwissen über den vogtländischen Musikinstrumentenbau wächst in Form von Bildungsprojekten, Musikwettbewerben und traditionellen Techniken immer weiter und trägt dennoch die ursprüngliche Identität einer Gemeinschaft des 17. Jahrhunderts in sich.


Dr. Elmar Walter, Mitglied des Expertenkomitees IKE der Deutschen UNESCO-Kommission
Dr. Elmar Walter, Mitglied des Expertenkomitees IKE der Deutschen UNESCO-Kommission

In Bezug auf den Subtanzerhalt von Kunstwerken und Denkmälern sollte hervorgehoben werden, dass die Gebiete der Restaurierung bisher eher unterrepräsentiert sind. Demzufolge sollten sich alle Restauratoren, die über außerordentliche Fertigkeiten oder eine spezielle Technik verfügen und diese Kenntnisse vielleicht schon über mehrere Generationen ausüben und prägen, beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst melden.

Zurzeit läuft die zweite Bewerbungsphase (erste Phase 2014): Bis zum 30. Oktober 2015 können sich interessierte Kulturträger bei der UNESCO oder bei einer extra für München eingerichteten Beratungsstelle bei Herrn Andreas Schmidt M. A. (ike@heimat-bayern.de) melden und ihr ausgefülltes Antragsformular abgeben.

Deutsche UNESCO-Kommision Antragsstellung

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