Ein vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst verwaltetes Sondervermögen sorgt in Bayern für die Instandsetzung bedeutender Baudenkmäler. Als jüngste Beispiele gelten hier die Spitalkirche Hl. Geist in Nördlingen und die Filialkirche St. Stephanus (Mindorf)

 

Kirchengemeinden sind oft finanziell überfordert, wenn die umfassende Sanierung eines historischen Gebäudes ansteht. Zumindest in Bayern kann jedoch seit einigen Jahren auf eine besondere Art der Förderung zurückgegriffen werden. Soweit einem Denkmaleigentümer die Instandsetzung seines Baudenkmals nicht zugemutet werden kann, kommen Zuschüsse und Darlehen aus dem sogenannten Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz in Betracht. Hierbei handelt es sich um ein vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst verwaltetes Sondervermögen, das je zur Hälfte von den bayerischen Gemeinden und vom Freistaat Bayern gespeist wird. Instandsetzungsmaßnahmen können jedoch nur dann aus diesem Sondervermögen gefördert werden, wenn es sich um ein Baudenkmal von besonderer Bedeutung handelt, das in seiner Substanz akut gefährdet ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der Denkmaleigentümer nicht in der Lage ist, das Baudenkmal ohne finanzielle Förderung Instand zu setzen. Deshalb müssen in solchen Förderverfahren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Denkmaleigentümers sehr eingehend geprüft werden. Über 900 Millionen Euro aus diesem Sondervermögen konnten bisher landesweit für Denkmalsanierungen zur Verfügung gestellt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass damit ein Sanierungsvolumen in der Größenordnung von 4,0 Milliarden Euro angestoßen worden ist. Jüngstes Beispiel ist die Bereitstellung von 1,15 Millionen Euro für die Restaurierung der Spitalkirche Hl. Geist in Nördlingen. „Das Hl.-Geist-Spital mit seiner Kirche ist mehr als ein architektonisch beeindruckendes historisches Gebäude: Es erzählt uns auch vom Zusammenleben der Stadtgesellschaft im Mittelalter. Indem wir die Kirche als bedeutenden Teil des Altstadtensembles erhalten, bewahren wir ein Stück unserer Geschichte und unserer Identität“, betonte der bayerische Kunstminister Bernd Sibler. Die evangelisch-lutherische Spitalkirche befindet sich im historischen Stadtzentrum Nördlingens. Die gotische Kirche stammt im Kern aus dem 13. Jahrhundert. Das heutige Erscheinungsbild geht auf eine Renovierungsmaßnahme aus der Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Sowohl am Dach als auch am Mauerwerk des Langhauses und des Turms sind Sanierungen notwendig. Schäden an den Dachbalken sind ebenso zu beseitigen wie Risse in der Fassade. Zudem werden Arbeiten am Fundament vorgenommen. Eigentümer des Baudenkmals sind die Vereinigten Wohltätigkeitsstiftungen Nördlingen. Die Maßnahme ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und wird von diesem fachlich begleitet.

638.000 Euro fließen in die Instandsetzung der Katholischen Filialkirche St. Stephanus in Mindorf. Die Mittelfreigabe begründete Staatsminister Bernd Sibler mit der kunsthistorischen Bedeutung des Bauwerks: „Die Katholische Filialkirche St. Stephanus in Mindorf gehört zu den bedeutendsten Wehrkirchen in Franken. Mit ihrer opulenten Wandmalerei ist sie ein Aushängeschild für ländliche Kunst in Bayern.“ Die Baugeschichte der Filialkirche St. Stephanus in Mindorf, Mittelfranken, reicht bis ins späte Mittelalter zurück. Der Turm hat mit einer Mauerdicke von 1,10 bis 1,20 Metern einen festungsartigen Charakter. Kunsthistorische Besonderheiten der Mindorfer Kirche sind das mittelalterliche Bankgestühl auf der Empore und die mit Wandgemälden der Zeit um 1380 geschmückte Sakristei samt spätgotischem Sakristeischrank. Da das Dachwerk der Kirche aufgrund von Schäden an der hölzernen Tragkonstruktion verformt ist und die Außenwände des Langhauses Risse aufweisen, sind eine Dach- und Fassadeninstandsetzung vorgesehen.

Lesen Sie mehr über die Instandsetzung von Baudenkmälern in unserer Ausgabe 4/2019, www.restauro.de/shop

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