Noch immer müssen Familien von durch den Nationalsozialismus beraubten Jüd:innen darum kämpfen, ihre Kunstschätze zurückzuerhalten. Unterstützt werden sie dabei unter anderem von Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung aus München. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Arbeit, übt deutliche Kritik am Vorgehen des Kunstministeriums unter der Leitung von Minister Markus Blume und den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Zudem erzählt er, was ihn in seinem Arbeitsalltag antreibt.
Deutschland hat sich den Washingtoner Prinzipien zur Rückgabe von Raubkunst verpflichtet. Meinen Sie, dass bisher genug unternommen wurde, um diese Prinzipien umzusetzen?
Hannes Hartung: Definitiv nein, auch das jetzt geplante Schiedsverfahren halte ich für ungenügend. Denn es gilt nur für die öffentliche Hand und dann auch nur für diejenigen, die ein stehendes Angebot abgeben. Man muss von vorneherein bereit sein, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Es muss daher ganz unbedingt ein Raubkunstgesetz geben. Bereits im Rahmen der großen Schuldrechtsreform 2002 hat der Bundesrat ein sogenanntes Raubkunstgesetz angemahnt – und bis heute existiert es nicht. Ein solches Gesetz wäre dringend nötig, um gerechte und faire Lösungen auch bei privaten Besitzer:innen zu ermöglichen. Solange das Gesetz fehlt, hängt die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien noch immer vom guten Willen der Privaten ab, wo nach wie vor keine Chance besteht, berechtigte Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Welche rechtlichen Hürden bestehen aktuell bei der Rückgabe von Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer:innen, und wie wirken sich diese auf die praktische Umsetzung aus?
Hannes Hartung: Die größte Hürde ist, dass Ansprüche rechtlich wie praktisch kaum durchsetzbar sind. Die Erben sind auf das Wohlwollen der Institutionen angewiesen. Diese müssten ehrlich, offen und transparent handeln – was leider nicht immer geschieht. Gerade bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zeigte sich, dass viele Jahre bis Februar 2025 ca. 190 Objekte in der internen Museumsdatenbank Museum PLUS als rot -also klare Raubkunst- klassifiziert waren, aber nicht bei Lost Art veröffentlicht wurden. Provenienzforschung kann nur wirken, wenn sie geteilt wird. In Bayern wurde viel geforscht – aber zu oft hinter verschlossenen Türen. Deshalb fordere ich völlige Transparenz und eine aktive Ansprache der Erben. Häufig kommen wir als Anwälte erst dann ins Spiel, wenn es bereits eskaliert ist, weil die Institutionen grundlegende Standards nicht einhalten. Letztlich braucht es eine gesetzliche Grundlage, damit Rückgaben wirklich einklagbar sind.
Die beratende Kommission wurde unter anderem deswegen abgeschafft, weil ihr vorgeworfen wurde, dass sie nur wenige Verfahren durchführte – dazu muss man sagen, dass sie von beiden Seiten, also Institutionen und Erb:innen angerufen werden musste. Denken Sie, dass das Schiedsgericht nun alles besser machen kann?
Hannes Hartung: Grundsätzlich ist die Idee richtig, die Umsetzung jedoch enttäuschend, wie auch ein offener Brief an Ex-Bundeskanzler Scholz zeigte. Ein Gesetz halte ich für unumgänglich. Kritisch sehe ich vor allem die Zusammensetzung des Schiedsgerichts: Viele der 36 berufenen Schiedsrichter haben keine Erfahrung im Schiedsrecht, in Raubkunstfragen oder der Provenienzforschung. Das wirkt, als spielten politische Rücksichtnahmen und der „Stallgeruch“ der öffentlichen Hand eine größere Rolle als fachliche Qualifikation. Niemandem spreche ich die Fähigkeit ab, sich einzuarbeiten, aber wie soll jemand ohne jede Erfahrung – etwa Kommunalpolitiker oder Mitglieder des Städtetags – kompetent urteilen? Und wer schult diese Personen? Normalerweise wird ein Schiedsgericht offen zusammengesetzt: Beide Seiten haben Vorschlagsrechte, die Auswahl erfolgt nach Eignung und Leistung, nicht aus einer geschlossenen Liste. Das jetzige Verfahren widerspricht einem offenen demokratischen Ansatz und unabhängiger Schiedsgerichtsbarkeit. Es darf keine „closed shops“ geben. Zudem kommen viel zu wenige Schiedsrichter aus der Privatwirtschaft, und Privatsammler fehlen völlig. Wie soll das Verfahren für private Sammler attraktiv sein? Auch die Kostenstruktur ist unverhältnismäßig: 50.000 Euro für ein Verfahren mit fünf Schiedsrichtern bei einem Werkwert von 5.000 Euro. Die Zahl der Richter sollte nach Streitwert gestaffelt werden. Ein Schiedsgericht funktioniert nur, wenn Vertrauen in Kompetenz und Neutralität besteht – derzeit sehe ich das nicht. Schon vor Weihnachten wurde auf Defizite im Bewertungsrahmen hingewiesen, etwa auf die falsche Behauptung, für jüdische Kunsthändler gelte keine generelle Vermutung des verfolgungsbedingten Entzugs. Historisch ist das falsch: Alle Juden wurden gleichermaßen verfolgt.
Das kann man sehr gut am Fall Lion sehen, den ich derzeit vertrete. Das stimmt einfach alles nicht und daher haben meine Mandanten auch zu Recht die Klage in New York gegen den Freistaat Bayern auf Rückgabe eingereicht. 5 der 7 Erben leben in den USA. Mich hat zudem auch sehr gewundert, dass von Seiten des Bayerischen Kunstministeriums geheißen hat, dass ein Schiedsverfahren vereinbart worden sei. Eine solche Vereinbarung gibt es genauso wenig wie der angebliche freiwillige Tausch des Amerling gegen wertlose Bilder. In Wirklichkeit wurde der Amerling im Januar 1935 schlicht geraubt – unter tatkräftiger Mitwirkung der damaligen Beamten im Bayerischen Kunstministerium und den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Die Fragestellung von Staatsminister Blume, ob die Provenienzforschung in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 2008 angemessen sei, ging mit Absicht völlig an der Sache vorbei und war ein reines Ablenkmanöver. Niemand hat behauptet, dass nicht geforscht worden sei. Es geht um die Frage, ob die Provenienzforschung in den letzten beiden Jahrzehnten konsequent veröffentlicht wurde und man nach Erb:innen gesucht hat. Das war der Grund für den Skandal und nicht die Provenienzforschung in Bayern.
Können Sie uns etwas zu dem von Ihnen erwähnten Fall der Gebrüder Lion erzählen? Worum geht es genau?
Hannes Hartung: Die Brüder Louis, Hans und Fred Lion hatten in München am Maximiliansplatz eine erfolgreiche Kunsthandlung, die sie 1922 gegründet hatten. Ab der Machtergreifung 1933 wurden sie massiv bedrängt, und ihre Geschäfte kamen zum Erliegen. Die Erben nach den Brüdern Lion fordern nun Kunstwerke zurück, die sich im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen befinden. Der Freistaat Bayern und die Staatsgemäldesammlungen argumentieren, dass es einen „freiwilligen Tausch“ gegeben habe: Dabei wurde das äußerst wertvolle Gemälde Friedrich von Amerlings, „Mädchen mit Strohhut“ – eine Wiederholung eines Bildes aus dem Besitz des Fürsten von Liechtenstein mit einem geschätzten Marktwert von rund 1,5 Millionen Euro – gegen zwei völlig unbedeutende Bilder eingetauscht. Am 15. Januar 1935 beantragte der damalige Direktor Ernst Buchner vom Bayerischen Kunstministerium den Tausch eines banalen Genrebilds von Luigi Nono und ein kitsch-glattes Stilleben von Max Schödl gegen das Werk von Friedrich von Amerling aus der Kunsthandung der jüdischen Kunsthändler Brüder Lion. Buchner war nachweislich oft an NS-Enteignungen beteiligt und meinte in seinem Antrag: „Amerling ist in unserer Sammlung noch nicht vertreten. Das reizvolle, höchst sympathische Bildnis vertritt die Kunst Amerlings ausgezeichnet.“ Damit belegt Buchner, dass dies kein freiwilliger Tausch war und die auszutauschenden Bilder sowohl vom Wert als auch kunsthistorisch nicht gleichwertig waren und sind. Außerhalb des Nationalsozialismus hätte dieses Rechtsgeschäft niemals stattgefunden. Es existiert kein einziger Beleg dafür, dass die Brüder, die ursprünglich Eigentümer des Gemäldes waren, diesem angeblichen Tausch – den es nie gab – zugestimmt haben. Daher gilt die gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Entzugs. Gerade jüdische Kunsthändler waren nachweislich massiv verfolgt, und in diesem Kontext ist die Argumentation besonders fragwürdig. Auffällig ist zudem, dass es bereits zwei Restitutionen gegeben hat – zwei kleinere Gemälde von Franz Sigrist werden zurückgegeben. In diesen Fällen hieß es in Bayern plötzlich, eine Rückgabe sei möglich. Doch wenn es um ein bedeutendes Werk wie dem Amerlings geht, weigert man sich wieder – mit fadenscheinigen Ausflüchten – eine Restitution vorzunehmen. Unter diesen Umständen kann ich mir ein Schiedsverfahren nicht vorstellen. Noch schlimmer ist, dass die Erben nicht ernstgenommen werden und, am allerschlimmsten, die Opfer so verhöhnt werden.
Welche Möglichkeiten sehen Sie denn für Ihre Mandant:innen, wenn sie sich nicht auf das Schiedsverfahren einlassen wollen?
Hannes Hartung: Wir haben am 12.11.2025 Klage in New York im South District Court eingereicht. Dort hat man ein sehr leistungsfähiges Gesetz mit dem sogenannten HEAR Act (Holocaust Expropriated Art Recovery Act), der momentan auch weiter ausgebaut wird. Für faire und gerechte Lösungen braucht es zwei. Es kann nicht sein, dass jemand versucht, seine Deutungshoheit durchzusetzen oder gar Macht auszuüben über die Anspruchsteller, wie es das Kunstministerium in Bayern derzeit macht.
Bayern und die Staatsgemäldesammlungen stehen nicht nur wegen des geschilderten Falles in der Kritik, sondern es werden ihnen auch an anderen Stellen intransparente Verfahren bei möglicher NS-Raubkunst vorgeworfen. Markus Blume hat daraufhin Maßnahmen angekündigt. Wie bewerten Sie diese Schritte, und sehen Sie bereits Fortschritte?
Hannes Hartung: Ehrlich gesagt sehe ich bisher keine substanziellen Fortschritte. Das Problem liegt tiefer: Es gab über Jahre – wir glauben seit 2008 – ein System des Vertuschens und Hinauszögerns. Der aktuelle Aktionismus bringt wenig, auch Personalentscheidungen wie die Entlassung von Direktor Maaz ändern daran nichts. Statt aufzuklären, werden Verfahren ausgesessen oder durch neue Gremien oder Gutachten wie jüngst unter der Leitung von Professorin Hopp mit irreführenden Fragestellungen zu entschärfen. Es geht nicht um die Provenienzforschung in Bayern, sondern um die jahrelange Vertuschung der Ergebnisse derselben. Ein Beispiel: Das Gemälde „Madame Soler“ hätte längst durch die Beratende Kommission entschieden werden können – dort wäre die Rückgabe eindeutig empfohlen worden. Doch man hat das Verfahren bewusst vermieden. An dieser Stelle ist auch zu bedenken, Bayern hat die Beratende Kommission mit ins Leben gerufen. Man war aber nicht bereit, sie zu nutzen.
Wie reagieren die betroffenen Erb:innen auf die bisherigen Maßnahmen der Staatsgemäldesammlungen?
Hannes Hartung: Viele sind sehr enttäuscht und fühlen sich nicht ernst genommen. Oft werden nur Werke restituiert, die für die Staatsgemäldesammlungen wirtschaftlich unbedeutend sind, während wertvolle Stücke mit fragwürdigen Argumenten zurückgehalten werden. Das verletzt nicht nur die Washingtoner Prinzipien, sondern auch jedes moralische Empfinden. Die Erben erleben immer wieder, dass sie mit formalen Einwänden oder angeblich neuen Bewertungsrahmen konfrontiert werden, die die Verfolgungsgeschichte ihrer Familien relativieren. Das führt zu großem Misstrauen – und das ist schade, denn viele Erben wären durchaus zu fairen Lösungen – auch für die Museen – bereit, wenn sie respektvoll behandelt würden.
Sehen Sie in Bayern besondere Herausforderungen oder Versäumnisse im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Restitution von NS-Raubkunst? Und wie sieht es international beim Thema Restitution aus?
Hannes Hartung: Ja, ganz eindeutig. Meine Erfahrungen in anderen Bundesländern und auch im Ausland sind deutlich besser. In Nordrhein-Westfalen etwa werden Restitutionen oft unkompliziert und partnerschaftlich abgewickelt. Da gibt es oftmals keine ewig langen Kämpfe, sondern man bespricht gemeinsam die Fälle, und dann wird einfach restituiert – ohne Wenn und Aber! Die meisten schlechten Erfahrungen muss ich leider in Bayern machen. Hier wird vieles ausgesessen. Der Freistaat Bayern verweist auf interne Prüfungen oder angeblich offene erbrechtliche Fragen, um Rückgaben wie im Fall Waldmüller aus der Sammlung der Wiener Jüdin Therese Brettauer über drei Jahre lang nicht zu vollziehen, obwohl man selbst längst die Restitution im August 2022 beschlossen hat. Das finde ich sehr traurig und unwürdig. Andere Länder wie Großbritannien, Frankreich oder die USA sind deutlich weiter: Frankreich hat seit zwei Jahren ein Restitutionsgesetz und in den USA gibt es den HEAR Act von 2016, der jetzt sogar noch verbessert wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen machen dort gerechte Lösungen wesentlich leichter.
Gab es in Ihrer Arbeit einen konkreten Fall, der Sie besonders beschäftigt oder emotional bewegt hat?
Hannes Hartung: Ja, immer dann, wenn es tatsächlich zu einer Rückgabe kommt und die Nachkommen Tränen in den Augen haben und glücklich sind. Diese Momente zeigen, dass unsere Arbeit großen Sinn macht und stiftet. Ich erinnere mich auch besonders an einen Rückgabefall aus der sogenannten Beutekunst: Eine wertvolle Skulptur von Antoine Houdon wurde nach Jahrzehnten an Polen aus dem Wiener Kunstmarkt zurückgegeben. Solche Augenblicke – wenn ein Objekt zu seiner Geschichte und zu seiner Familie oder ins Museum zurückkehrt – sind für mich der stärkste Antrieb. Es geht dabei nicht nur um Kunstwerke, sondern um höhere Gerechtigkeit – dafür stehe ich jeden Tag ein. Wenn es dann zur Rückgabe des Kunstwerks kommt und es Emotionen und Tränen der Freude gibt, dann bin ich sehr froh. Dann weiß ich, dass sich der ganze Einsatz wirklich gelohnt hat.
Heute, am 8. April, ist Tag der Provenienzforschung – mit Veranstaltungen in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz, die daran erinnern, wie wichtig es ist, die Herkunft von Kulturgütern lückenlos nachzuverfolgen: denn viele Kunstwerke, Bücher und Objekte in Museen und Sammlungen wurden in der NS-Zeit ihren jüdischen Eigentümer:innen geraubt und müssen ihren rechtmäßigen Erb:innen zurückgegeben werden.
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