09.08.2017

Projekte

Ein Gotteshaus auf Abwegen


Eine Kirche als Spiegel der Geschichte

Mit Sorge verfolgt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) die derzeitigen Pläne, den denkmalgeschützten Innenraum der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin unwiederbringlich zu zerstören. Dessen Neugestaltung stellt laut Architekten und Künstler eine korrigierende Rückinterpretation im Sinne Schwipperts dar, der die Kirche in den 1950-ern entwarf. Damit verbunden wäre jedoch eine tiefgreifende Veränderung des Denkmals – Anlass für kontroverse Diskussionen.

In einer jüngst veröffentlichten Stellungnahme der privaten Denkmalschutzstiftung, die “die Instandsetzung und Restaurierung des von Hans Schwippert geschaffenen Innenraums der St.-Hedwigs-Kathedrale einschließlich seiner Ausstattung als Gesamtwerk, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen” grundsätzlich befürwortet, heißt es: “Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz plädiert für die Erhaltung des 1958–63 nach Entwürfen von Hans-Schwippert geschaffenen Innenraums der St.-Hedwigs-Kathedrale, eines weltweit einzigartigen Sakralraums und einer herausragenden Raumschöpfung der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg, in der eine ungewöhnliche Komplexität architektonischer, kunst-, kirchen- und liturgiehistorischer Ideen erreicht wurde.”

Der Innenraum der St. Hedwigs-Kathedrale entstand von 1958 bis 1963 im Zuge des Wiederaufbaus des im Zweiten Weltkrieg ausgebrannten Kirchengebäudes. Der westdeutsche Architekt Hans Schwippert hatte die Pläne dazu in enger Abstimmung mit seinen Auftraggebern im Berliner Bistum ausgearbeitet und mit einem Team von Bauleuten und Handwerkern verwirklicht. Die Ausstattung wurde unter Schwippert von namhaften Künstlern der Zeit aus Ost- und Westdeutschland geschaffen. Zentrale Bestandteile sind die Confessio der Unterkirche, die über einen offenen Treppenabgang erreichbar ist, und die miteinander über eine Stele verbundenen Altäre von Unter- und Oberkirche. Der ursprünglich barocke Bau erhielt damit eine Zeitschicht, die auf die jüngste Geschichte verweist und die die bereits sich abzeichnenden liturgischen Veränderungen des II. Vatikanischen Konzils aufgreift.

Die Stiftung erinnert in ihrer Stellungnahme auch daran, dass bei dem seit 1976 unter Denkmalschutz stehenden Gebäude geltende Gesetzesregelungen zu beachten sind. Da es zwischen dem Land Berlin und dem Heiligen Stuhl bisher keinen Staatsvertrag gibt, bedarf es für jede Veränderung des Gebäudes und seines Innenraums eines einvernehmlichen Übereinkommens mit den zuständigen Denkmalbehörden.

Vorheriger Artikel

Nächster Artikel

das könnte Ihnen auch gefallen

Scroll to Top