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Eigentum verpflichtet

von Uta Baier
19.06.201719.06.2017
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  • Museum

 

Wenn Denkmäler verfallen, können ihre Besitzer enteignet werden. Das ist in vielen Denkmalschutzgesetzen festgeschrieben. Doch kein Bundesland machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Bis jetzt.

 

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    Das Schloss Reinhardsbrunn bei Friedrichroda in Thüringen droht zu verfallen. Nun soll der Besitzer enteignet werden. Foto: Förderverein Schloss und Park Reinhardsbrunn e.V./Sören Macholdt

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    Die Westansicht von Schloss Reinhardsbrunn. Foto: Wikimedia Commons/Michael Sander

 

Thüringen hat Ende April ein Enteignungsverfahren gestartet, um sein Schloss Reinhardsbrunn in Friedrichsroda bewahren zu können. Denn das neogotische Schloss, das ab 1827 auf den Grundmauern eines im 11. Jahrhundert gegründeten Klosters der Thüringer Landgrafen gebaut wurde, verfällt seit Jahren. Rechtliche Grundlage des Enteignungsverfahren ist Paragraph 27 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes, der die Enteignung „zugunsten des Landes, eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer rechtsfähigen Stiftung“ vorsieht, damit „ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt“.

Mehrere Besitzerwechsel und eine Grundschuld von neun Millionen Euro

Dass Reinhardsbrunn verfällt hat mehrere Ursachen. Nach 1945 enteigneten die sowjetischen Besatzer das Haus Sachsen-Coburg und Gotha. Das Schloss ging in den Besitz des Landes Thüringen, das es bis 1990 als Hotel nutzen ließ. Die Treuhand verkaufte es, doch die Käufer sanierten nicht und richteten auch das geplante Fünfsternehotel nicht ein. Allein das Kavaliershaus wurde bis 2001 als Hotel betrieben. Es folgten weitere Besitzerwechsel. Doch kein Besitzer hatte ein tragfähiges Konzept für Sanierung und Betrieb, so dass Schloss und Park immer weiter verfielen. Thüringen musste mehrfach staatliche Notsicherungsaktionen finanzieren. Mittlerweile ist auch noch eine Grundschuld von neun Millionen auf das Schloss eingetragen. Die wird das Land nach Aussagen des Landesverwaltungsamtes nach der Enteignung nicht übernehmen. Ursula Schirmer, Sprecherin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, weiß, dass der Ausgang des Thüringer Enteignungsverfahrens bundesweit sehr aufmerksam beobachtet wird.

Denkmalschutzgesetze sind keine „Papiertiger“

Bestrebungen, die Besitzerin, eine „Consult GmbH“ mit Adressen in Hamburg und London, zu enteignen, gibt es bereits seit 2014. Das nun in Gang gesetzte Enteignungsverfahren wird mehrere Monate dauern – Ende und Ergebnis offen. Immerhin haben die Eigentümer währenddessen keinen Zugriff auf das Schloss, können es weder verschenken noch verkaufen oder weitere Hypotheken aufnehmen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz wertet die angestrebte Enteignung als Signal, dass Denkmalschutzgesetze keine „Papiertiger“ sind, sondern auch angewendet werden. Ursula Schirmer: „Sicher ist Schloss Reinhardsbrunn ein extremer Fall, aber es gibt nun mal eine Erhaltungspflicht. Eigentum verpflichtet.“

Eindrücke vom Inneren des Schlosses Reinhardsbrunn und Informationen zu seiner beinahe 1.000-jährigen Geschichte erhalten Sie auf www.schloss-reinhardsbrunn.de

Tags Denkmal, Deutschland, Kulturgut, Zerstörung
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