dass diese Verordnung entscheidende Auswirkungen auf die praktische Arbeit hat. Foto: Screenshot ARTE TV
dass diese Verordnung entscheidende Auswirkungen auf die praktische Arbeit hat. Foto: Screenshot ARTE TV

Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 18. Januar können sich Unterstützer am Stickstoff-Anhörungsverfahrens bei der EU-Kommission beteiligen. Eine solche Beteiligung durch „interessierte Kreise“ ist ausdrücklich durch die Kommission erwünscht, um „wertvolle Informationen für den Entscheidungsprozess zu sammeln, insbesondere über das Vorhandensein oder Fehlen geeigneter (chemischer oder nicht chemischer) Alternativen“, wie es in der „Anhörung zu Ausnahmeregelungen zum Schutz des Kulturerbes“ heißt. Nachzulesen unter https://echa.europa.eu.

Cord Brune, Sprecher der Fachgruppe Präventive Konservierung beim Verband der Restauratoren und das Präsidium des Verbands der Restauratoren (VDR) rufen dringend zu einer solchen Beteiligung auf, denn das Problem betrifft die museale und denkmalpflegerische Konservierung in allen Institutionen. Offiziell seit 2009 (und praktisch seit 2017) gilt Stickstoff laut einer Verordnung der Europäischen Kommission als Biozid und darf daher nur noch durch offiziell zugelassene Firmen auf den Markt gebracht werden. „In situ“ erzeugter Stickstoff ist damit verboten.

Dass diese Verordnung entscheidende Auswirkungen auf die praktische Arbeit hat, weil eigene Stickstoffkammern nicht nutzbar sind, erzählen Museumsbiologe Bill Landsberg vom Rathgen-Forschungslabor und sein Chef Stephan Simon in einem kurzen, Beitrag des Fernsehsenders Arte.

Die Kommission kündigt in ihrem Aufruf zur Anhörung an, dass sie „die während der öffentlichen Konsultation gesammelten Informationen berücksichtigt, wenn sie – zusammen mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten – über die Gewährung oder Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 55 Absatz 3 des BPR entscheidet.“

Da die Zeit drängt und die 60 Anhörungstage jetzt enden, können Unterstützer einen fertigen Brief, bereitgestellt von ICOMOS in mehreren Sprachen, herunterladen, unterschreiben und an die Kommission schicken, um sie zu überzeugen, „eine der vielseitigsten und umweltfreundlichsten Methoden der Schädlingsbekämpfung ohne den Einsatz gefährlicher Chemikalien“ wieder zu ermöglichen und damit unwiederbringliche Verluste am kulturellen Erbe durch Schädlingsbefall zu verhindern, wie es dort heißt.

Weitere Argumente und Dokumente hat der VDR zusammengestellt unter www.restauratoren.de.

Mit der Stickstoff-Problematik setzte sich RESTAURO ausführlich in der Ausgabe 2/2019 auseinander, www.restauro.de/shop.

 

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