23.02.2021

Beruf Branchen-News

Auch für freiberufliche Restauratoren: Überbrückungshilfe III

die bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung leer ausgegangen sind. Foto: Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK)
die bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung leer ausgegangen sind. Foto: Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK)

Die Überbrückungshilfe III können auch Freiberufler*innen beantragen, die bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung leer ausgegangen sind. Seit dem 10. Februar 2021 bieten sich zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für den Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2021

die bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung leer ausgegangen sind. Foto: Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK)
Die Überbrückungshilfe III können auch Freiberufler*innen beantragen, die bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung leer ausgegangen sind. Foto: Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK)

Zum einen ist das die Rückerstattung von Betriebsausgaben, wenn der Umsatz um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist. Alternativ können Solo-Selbständige eine „Neustarthilfe“ beantragen. Die einmalige Betriebskostenpauschalevon bis zu 7.500 Euro wird gewährt, wenn der Umsatz von Januar bis Juni 2021 – verglichen mit dem Referenzumsatz im Jahr 2019 – mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Voraussetzung ist, dass noch keine Betriebskosten mit Einzelnachweisen erstattet wurden. Darüber hinaus muss das Einkommen im Referenzzeitraum zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Arbeit bestehen.

Maximal werden bei der Neustarthilfe 25 Prozent des Vorjahresumsatzes gezahlt, höchstens aber 7.500 Euro, sofern der Umsatz 2019 mindestens 30.000 Euro betrug. Betroffene, die ihre selbständige Tätigkeit nach dem 1.10.2019 begonnen haben, können als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz von Januar und Februar 2020 oder den des dritten Quartals 2020 wählen. Die Neustarthilfe kann direkt online über ELSTER, das Portal für die elektronische Steuererklärung, beantragt werden.

Bei der konkreten Betriebskostenhilfe sind die Beträge deutlich höher als bei der pauschalisierten Neustarthilfe. Allerdings ist auch die Beantragung mithilfe des Steuerberaters komplizierter. Der Umsatz muss auch hier um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sein. Wer Umsatzeinbußen von mehr als 70 Prozent hatte, erhält sogar 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten. Förderfähig sind etwa Miete, Versicherungen, Grundsteuern, Abonnements sowie Abschreibungen von Wirtschaftsgütern. Auch können Beträge für Arbeitszimmer und notwendige Digitalisierungen des Geschäfts angesetzt werden.

Vorheriger Artikel

Nächster Artikel

das könnte Ihnen auch gefallen

Scroll to Top