Restauro
  • Menu
  • Museum
  • Ausstellungen
  • Beruf
  • Kunststück
  • Projekte
  • Porträts
  • Branchen-News
  • Jobs
  • Shop
  • E-PAPER

Premium Top

Mobile Premium Top

Restauro

Auch für freiberufliche Restauratoren: Überbrückungshilfe III

von Inge Pett
23.02.202125.02.2021
< zur Blog-übersicht
  • Beruf
  • Branchen-News

Die Überbrückungshilfe III können auch Freiberufler*innen beantragen, die bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung leer ausgegangen sind. Seit dem 10. Februar 2021 bieten sich zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für den Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2021

Die Überbrückungshilfe III können auch Freiberufler*innen beantragen, die bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung leer ausgegangen sind. Foto: Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK)
Die Überbrückungshilfe III können auch Freiberufler*innen beantragen, die bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung leer ausgegangen sind. Foto: Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK)

Zum einen ist das die Rückerstattung von Betriebsausgaben, wenn der Umsatz um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist. Alternativ können Solo-Selbständige eine „Neustarthilfe“ beantragen. Die einmalige Betriebskostenpauschalevon bis zu 7.500 Euro wird gewährt, wenn der Umsatz von Januar bis Juni 2021 – verglichen mit dem Referenzumsatz im Jahr 2019 – mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Voraussetzung ist, dass noch keine Betriebskosten mit Einzelnachweisen erstattet wurden. Darüber hinaus muss das Einkommen im Referenzzeitraum zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Arbeit bestehen.

Maximal werden bei der Neustarthilfe 25 Prozent des Vorjahresumsatzes gezahlt, höchstens aber 7.500 Euro, sofern der Umsatz 2019 mindestens 30.000 Euro betrug. Betroffene, die ihre selbständige Tätigkeit nach dem 1.10.2019 begonnen haben, können als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz von Januar und Februar 2020 oder den des dritten Quartals 2020 wählen. Die Neustarthilfe kann direkt online über ELSTER, das Portal für die elektronische Steuererklärung, beantragt werden.

Advertorial Artikel

Parallax Article

Bei der konkreten Betriebskostenhilfe sind die Beträge deutlich höher als bei der pauschalisierten Neustarthilfe. Allerdings ist auch die Beantragung mithilfe des Steuerberaters komplizierter. Der Umsatz muss auch hier um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sein. Wer Umsatzeinbußen von mehr als 70 Prozent hatte, erhält sogar 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten. Förderfähig sind etwa Miete, Versicherungen, Grundsteuern, Abonnements sowie Abschreibungen von Wirtschaftsgütern. Auch können Beträge für Arbeitszimmer und notwendige Digitalisierungen des Geschäfts angesetzt werden.

Die entdeckten purpurfarbenen Stoffreste seien damals teurer als Gold gewesen. Foto: Israel Antiquities Authority (IAA)/Dafna Gazit
vorheriger
artikel

„Diese Farbe hat sofort unsere Aufmerksamkeit erregt“

Das neue Bachelor- und Masterstudium fokussiert sich auf die gesamte Bandbreite der Medien von der Materialität bis hin zur Digitalität. Foto: Unsplash/Julius Drost
nächster
artikel

Neuer Bachelorstudiengang: Konservierung und Restaurierung Neuer Medien und Digitaler Information (KNMDI)

Medium Rectangle

Kategorien

  • Museum
  • Beruf
  • Kunststück
  • Projekte
  • Porträts
  • Branchen-News
  • Ausstellungen


Restauro Newsletter - immer auf dem Laufenden

Jetzt abonnieren

Mobile Position 2


Was ihnen
vielleicht
auch
gefällt

mehr davon
anzeigen

  • Sitz des Landesdenkmalamtes ist das Alte Stadthaus in Berlin. Das Landesdenkmalamt vereint die Disziplinen Denkmalerfassung, Bau- und Gartendenkmalpflege sowie Bodendenkmalpflege einschließlich Archäologie, Bauforschung, Amtsrestaurator, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation. Foto: Landesdenkmalamt Berlin, Wolfgang Bittner

    „Nachwuchsförderung ist uns ein wichtiges Anliegen“

  • Neuerungen in der Bildung: Mit der ab heute gültigen BAfög-Reform des Bundesbildungsministeriums steigen die Förderleistungen und die Freibeträge. Studierende und Auszubildende bekommen mehr Geld. Foto: Unsplash/Clay Banks

    Ab sofort gibt es mehr BAfög


Mobile Position 3

Newsletter jetzt abonnieren
  • facebook
  • Instagram
nach oben

mehr von Restauro

Follow Us

  • Like
  • Instagram

UNSER NEWSLETTER

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Jetzt abonnieren
  • Menu
  • Jahresinhalte
  • Media
  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
Nichts verpassen!
Abonnieren Sie unseren Newsletter
        Freuen Sie sich auf aktuelle Trends, Umfragen, Projekte, kostenlose Leseproben und Sonderangebote!
Abonnieren
Einfach ausprobieren, Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.

Der Versand des Newsletters erfolgt in Übereinstimmung mit unserem Datenschutz.
close-link