26.06.2019

Branchen-News

Als Akademiker anerkannt

Parlamentsrampe
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Es ist vorerst entschieden: der akademisch ausgebildete Steinrestaurator ist kein Handwerker. Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, war es für die klagende Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks nicht. Sie hat den thüringischen Steinrestaurator Ilja Streit verklagt, betriebliche Altersversorgung für mehrere Jahre nachzuzuzahlen. Denn indem er Steinmetzbetrieben Konkurrenz mache, indem er Arbeiten annehme, die auch sie ausführen können, sei er ein Handwerker, der für seine Mitarbeiter in die Steinmetzkasse einzahlen müsse. 

In erster Instanz war die Kasse 2017 vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden gescheitert. Am 10. Mai 2019 hat nun das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, „dass ein Restaurator mit akademischer Ausbildung mit seinem Betrieb nicht den Tarifverträgen für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk unterfällt, wenn die Tätigkeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde ausdrücklich zugelassen. 

Von außen betrachtet erscheint die Konkurrenz zwischen Handwerkern und Restauratoren geradezu unbegreiflich. Historisch gesehen, musste sie entstehen. Doch inzwischen sind so viele Jahrzehnte seit der Einführung des Berufs des Restaurators vergangen, dass es langsam eine Lösung geben müsste. Und zwar eine grundsätzliche Lösung, die das ergänzende Nebeneinander von Handwerkern und akademisch ausgebildeten Restauratoren betont und nicht die Kluft verstärkt und immer wieder eine  Konkurrenzsituation beschwört. 

In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wird der Restaurator per Gesetz als freier Beruf eingestuft. Das macht die Sache schon klarer. Ein solches Gesetz in allen anderen Bundesländern wäre ein wichtiger, erster Schritt. Vielleicht müssen Restauratoren durch eine weitere, klärende Gesetzgebung handwerkliche Arbeiten anders versteuern als die, die sie als Akademiker ausführen. Wahrscheinlich wäre das aufwändig, aber es wäre eine klare Regelung. Denn dass akademisch ausgebildete Restauratoren vor Gericht stehen, weil sie Beiträge für Handwerker-Zusatzversicherungen nicht bezahlt haben, ist die allerschlechteste Lösung.

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