09. September 2011 / Isabella Haag
Benötigen wir Honorarrichtlinien? Eine Diskussion
Seit einiger Zeit gibt es in Italien ein Preislistenbuch für Restauratoren, dessen Honorarsätze eine Orientierungshilfe bei der Preisgestaltung von restauratorischen Dienstleistungen bieten. In Tirol befasste sich die IG Kultur Tirol (TKI) mit Honorarfragen im kulturellen Bereich. Restauratorische Leistungen sind hierin jedoch nicht angeführt. Generell fehlt im deutschsprachigen Raum eine Honorarrichtlinie.
RESTAURO möchte diese Begebenheit diskutieren und hat bei mehreren Restauratoren nach ihrer Meinung gefragt. Hier finden Sie erste repräsentative Statements. Gerne können Sie uns auch Ihre Meinung schreiben.
UNSERE FRAGE: Was halten Sie von Honorarrichtlinien für Restauratoren? Sollte es solche Richtlinien auch in Deutschland geben? Wenn ja: Wie sollten diese aussehen? Beziehungsweise warum denken Sie, dass man solche Richtlinien nicht braucht?
Rainer W. Leonhardt
Leiter der Landesgruppe Berlin/Brandenburg des Verbands Restaurator im Handwerk e.V.
Handwerkliche Restauratoren sind hiervon nicht betroffen, trotzdem ein paar Überlegungen dazu.
Ein Preislistenbuch als Orientierungshilfe, vor allem für die Auftraggeber wäre eine sinnvolle Hilfe. Es ist immer wieder schwierig einem Auftraggeber den Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu vermitteln. Mit einem solchen Buch gäbe es für beide Seiten eine Orientierungshilfe.
Wobei wir meinen, dass bei der Einzigartigkeit der Objekte und der Schadensbilder eine Standardisierung sehr schwer sein dürfte.
Eberhard Roller
Vertreter der Fachgruppe Selbstständige und Freiberufler des VDR und freischaffender Restaurator
Doch, sie könnten für Teilbereiche eine Hilfe sein, z.B. Restaurierungsfachplanung (ein endlich wachsender Markt!), gutachterliche Tätigkeiten, einige benennbare und halbwegs quantifizierbare Aufgaben in der Baudenkmalpflege, Analytik und Interpretation von Befunden.
Aber allzu viel lässt sich nicht standardisieren ohne große Verluste an Realitätsnähe. 
Man bedenke die Wandlung des Berufsbildes in den letzten 25 Jahren: Alle Artefakte altern, alle bedürfen, sobald ihnen von der Fachöffentlichkeit Erhaltungswürdigkeit zugebilligt wird, der Betreuung durch spezialisierte Fachkollegen. Vom Stahlwerken über Sakralbauten zu Alten Meistern und zu alternden Fotografien, von Nofretete zu den Gaskammern von Auschwitz für alle betrachten wir uns als zuständig.
Die Kunstrestauratoren, früher die Bannerträger der Restaurierung, bearbeiten heute nur noch eine Sparte unter vielen.
Kunst- und Kulturgüter sind Objekte unserer Aufgabe.
Eine Honorarordnung, die ein Spektrum solcher Breite handhabbar und umfassend abdeckt, gibt es bisher wohl für kein Berufsbild. Das ist eine Herkulesaufgabe für einen Berufsstand mit gerade mal vielleicht 4000 – 5000 Mitgliedern in Deutschland.
Gleichwohl: Die Einkünfte vieler Restauratoren sind dramatisch niedrig. Klare Tendenz: Verschlimmerung wegen Überangebot.
Einen Versuch wären Honorarsätze daher wert.
Arnulf von Ulmann
ehem. Leiter des Instituts für Kunsttechnik und Konservierung des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg
Honorarrichtlinien sind im VDR (auch schon in der AdR) Thema gewesen, ohne dass der Verband innerhalb der hier arbeitenden Fachgruppe zu einem Ergebnis gekommen wäre. Man wird sie auf die Dauer brauchen, deshalb wären ausländische Vorarbeiten jetzt ein guter Anlass und eine Basis sich strukturell damit zu beschäftigen.
Roland Vogel
Vorsitzender der Landesgruppe Bayern des VDR und freischaffender Restaurator
Als Vorsitzender der Landesgruppe Bayern des Verbandes der Restauratoren VDR, aber auch als selbständig in der Denkmalpflege tätiger Restaurator bin ich der festen Überzeugung dass unser kulturelles Erbe durch Honorarrichtlinien für Restauratoren besser geschützt w
erden kann und muss.
Durch einen massiven Preiswettbewerb mit Differe nzen von mehreren 100% wurden in den letzten zehn Jahren auch die auftragvergebenden Stellen stark verunsichert.
Die Gründe hierfür sind vielschichtiger Art, einerseits zieht sich die öffentliche Hand wegen schwindender Steuereinnahmen aus der Finanzierung der Kulturgütererhaltung zunehmend zurück, was zu einem Rückgang von Restaurierungsprojekten führt, andererseits nimmt eine ständig wachsende Anzahl selbständiger Restauratoren am Wettbewerb teil. Dass hierdurch in der Berufgruppe Existenzängste zutage treten die sich verständlicherweise auch in der Preisgestaltung niederschlagen, liegt auf der Hand.
Häufig treten meist durch Unwissenheit der auswählenden Personen strukturell und qualitativ nicht vergleichbare Unternehmen im Wettbewerb gegen einander an. Als einzige regulierende oder kontrollierende Instanz können derzeit die Fachbehörden der Landesdenkmalämter wahrgenommen werden, die jedoch häufig wegen personeller Überlastung an den Projekten gar nicht beteiligt sind oder sich bewusst nicht in die Prozesse einbinden möchten.
Eine Honorarrichtlinie kann allerdings nur dann wirkungsvoll zum besseren Schutz unserer Kulturgüter beitragen wenn dieser entsprechende Qualitätsstandards zu Grunde gelegt sind, nur dann werden Leistungen und deren Preise vergleichbar sein.
Hier kommt dem Verband der Restauratoren als einzige berufständische Vertretung eine besondere Rolle zu. Für Mitglieder des VDR verbindliche Standards auf berufsethischer Ebene existieren bereits, technische Standards werden in der Restauratorenausbildung an den Hochschulen vermittelt. Neben der Qualitätssicherung die seit Bestehen des VDR in den Zugangsvoraussetzungen zur ordentlichen Mitgliedschaft in Form einer Hochschulausbildung festgeschrieben ist, wird eine Verpflichtung zur beruflichen Weiterbildung erforderlich sein.
Allerdings wird zur Durchsetzung dieser Ziele die schrittweise Einführung einer Disziplinargewalt im Berufsverband erforderlich sein.


